Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verzweifelt! Arbeitgeber lässt sich viel Zeit und bietet unverschämte Stellen an

Frage: Verzweifelt! Arbeitgeber lässt sich viel Zeit und bietet unverschämte Stellen an

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin 27 Jahre alt und Mutter von zwei Kindern (sechs und drei Jahre alt). Nach insgesamt sechsjähriger Elternzeit möchte ich wieder 35 Std. (wie vor der Elternzeit) Vollzeit arbeiten. Ich habe frühzeitig (Anfang des Jahres) im Personalbüro Bescheid gegeben und alles hörte sich super an. Mein erster Arbeitstag wäre dann der 17. November 2011. Immer wieder habe ich angerufen und nach gefragt und immer wieder gesagt bekommen: "Tut mir leid, ich hab noch nichts passendes für sie!" Am 12. Oktober dann ein Lichtblick. Ich sollte mich für eine Stelle vorstellen kommen. Am Telefon wurde noch mal kurz abgeklärt, 35 Std Vollzeit. Super! Da angekommen war das erste was ich hörte: "40 Stunden/Woche und gerne mal länger (Überstunden). Das geht natürlich nicht. Ich habe zwei Kinder zu versorgen! Ich fühlte mich ver"ARSCHT"! Nach noch zwei/drei Telefonaten bekam ich letzte Woche Donnerstag abend (10. November) einen Anruf vom Personalbüro. Wird jetzt auch wirklich kanpp, dachte ich mir. Seit Nächten hab ich kaum geschlafen, weil ich in einer Woche arbeiten soll und noch keine Stelle in Aussicht habe. Die Personalbetreuerin machte mir ein unverschämtes Angebot; 30 h/Woche in der Kantine Essen ausgeben! Ich sollte es mir doch überlegen. Ich war so verzweifelt, dass ich kurz davor war, das anzunehmen. Ich tat es aber nicht. Darauf hin, wurde mir indirekt gedroht, dass sie mir zwangsläufig eine Stelle in der Wechselschicht anbieten müsse. Ich sagte, das geht nicht auf Grund der Kinder und sie sagte dann nur, mehr könne sie für mich nicht machen. Ich bin mir nicht zu schade für diesen Job aber ich habe in dieser Firma meine Ausbildung gemacht! Es handelt sich hier um ein riesen Konzern, ein Werk Standort Düsseldorf, das kann nicht sein, dass die kein adäquaten Job für mich haben. Ich habe von mir aus schon anfang/mitte des Jahres gesagt, ich würde auch früher anfangen aber das ging aus rechtlichen Gründen wohl nicht (?) Naja, wie auch immer. Am Donnerstag ist mein erster Arbeitstag und ich habe noch keine Stelle.... Dürfen die sich so lange Zeit lassen? LG!


peekaboo

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Wichtig ist eigentlich der Arbeitsvertrag. Hast Du zum Bsp als Sekretärin dort gearbeitet, müssen die Dir auch wieder einen Sekretärinnen Job geben. Sind Deine Arbeitszeiten vertraglich festgelegt. Z.B. von Mo - Fr von 8 - 14Uhr, dann kannst du auf diese Zeiten bestehen. Sie müssen Dir einen gleichwertigen Job geben. Allerdings können die Dich auch am ersten Arbeitstag anturnen lassen und Dir dann die Kündigung (mit der entsrpechenden Kündigungsfrist) vorlegen. Dann würde ich aber auf alle Fälle zum Arbeitsgericht gehen. Viel Glück.


Mitglied inaktiv

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Ich hab vorher auf Grund der Schwangerschaft in der Lagerverwaltung gearbeitet und davor als Komissioniererin/Materialbereitstellerin und davor eine kaufmänisch/technische Ausbildung zur Fachkraft für Lagerwirtschaft gemacht. Eine Stelle in der Wechselschicht wäre ja gleichwertig, das weiß ich und das weiß das Personalbüro, aber es ist für mich nicht machbar wegen den Kiddies.....


Mitglied inaktiv

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Wie gsagt, das ist ein riesen Unternehmen mit über 6.500 Beschäftigten. Ich kann mit meiner Ausbildung so viel machen und das kann doch nicht sein, dass das der einzige Job ist, welchen die mir in Dauertagschicht anbieten können....


Mitglied inaktiv

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Oh, tut mir leid... Hab ich vor lauter Streß nicht gesehen... Kann ich das noch iwie ändern?


peekaboo

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sehe ich mal schwarz. Aber ich bin auch keine Anwältin. Also wenn im Arbeitsvertrag drinnensteht Arbeitszeit von bis, dann müssen die Arbeitszeiten gleich sein. Setze dich eiligst mit dem Betriebsrat in Verbindung. Die versuchen auch oft zu vermitteln. Ansonsten hat das mit dem Unternehmen erst mal nichts zu tun. Du müsstest die Arbeit antreten und dann versuchen zu klagen. Ich habe schon gelesen, das manche Richter den Wunscharbeitszeiten zustimmen, wenn man nachweisen kann, daß der betriebliche Ablauf nicht gefährdet wird.


Mitglied inaktiv

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Danke schön.... :/


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