Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verzicht auf verschiebung bei Elterngeldberechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Verzicht auf verschiebung bei Elterngeldberechnung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Ich habe folgendes Problem und hoffe sie können mir helfen! Nach 10 jähriger Beufsausübung habe ich letztes Jahr eine 4 monatige auszeit genommen und bin gereist ich war in dieser Zeit nirgens angestellt und habe kein Einkommen bezogen. Am 15.09.2013 habe ich meine Arbeit wieder aufgenommen und habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich bin seit März mit einem Beschäftigungsverbot wegen der Schwangerschaft zu hause. Soviel zur vorgeschichte Es ist nun so das mein Geburtstermin der 14.09.2014 ist und ich regulär ab dem 03.08.2014 im Mutterschutz bin und Mutterschaftsgeld beziehen werde. (Ein Verzicht auf Mutterschutz zur besserstellung in der Berechnung ist also glaub ich nicht möglich??) Zur Elterngeldberchnung werden meines Wissens die letzten 12monate vor der Geburt herangezogen. Nun habe ich aber mit Schrecken gelesen das das Mutterschaftsgeld von den 12 Monaten ausgeklammert ist und die Berechnung in meinem Fall dann schon im Juli2013 beginnen würde, wo ich ja kein Einkommen hatte. Was das Elterngeld nochmals erheblich reduzieren würde. Gibt es eine Möglichkeit einer Verzichtserklärung oder eine Günstigkeitsregelung um doch die letzten 12monate vor der tatsächlichen geburt inkl Mutterschaftsgeld geltend zu machen? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen Vielen Dank im Vorraus


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, mein ET ist voraussichtlich am 04.08.14. Ich habe zwei Arbeitgeber und möchte bei Arbeitgeber A vor Geburt (07/2014) in Mutterschutz, bei Arbeitgeber B nicht. Für mich wäre es ein Nachteil, wenn der Bemessungszeitraum sich nach vorne verschiebt, d.h. 06/ und 07/2013 einkalkuliert werden. Deshalb kann ich ja auf den Ausk ...

Hallo Frau Bader, mein Ziel ist es, dass mein Elterngeld nach der Steuerklasse 3 berechnet wird. Meine Ausgangssituation: Beginn Mutterschutz am 29.01.18, in Steuerklasse 3 seit August 2017. Ich benötigen somit dringend den Monat Januar 2018 für die Elterngeldberechnung, um sechs Monate in Steuerklasse 3 zu sein. Ich habe auf Empfehlung vo ...

Guten Tag Frau Bader, ich bekomme seit einigen Jahren von meinem Arbeitsgeber eine pauschalversteuerten Fahrtkostenzuschlag in Höhe von 200 € netto monatlich bezahlt. Dieser Fahrkostenzuschlag errechnet sich aus der Fahrstrecke bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Jahr und ist damals Zustande gekommen, weil ich intern die Betriebsstätte gewechs ...

Sehr geehrte Frau Bader, mich beschäftigt folgende Frage: Unser Sohn kam im Juli 2022 zur Welt. Im Juli 2023 wurde ich wieder schwanger, ET ist der 21.04.24. Offiziell gehe ich seit Mitte Oktober wieder arbeiten (80%). Mein Arbeitgeber bietet jedoch 12 Wochen bezahlten Elternurlaub in den ersten 18 Lebensmonaten des Kindes an, sodass ich de ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe folgendes Anliegen:  Ich bin derzeit schwanger und ET ist der 30.5.24 Nun zu meiner Lage: Vor der Schwangerschaft war ich ein paar Monate krank und habe mein altes Arbeitsverhältnis nach einem Burnout gekündigt. Nach meiner Genesung habe ein Studium auf Basis von Aufstiegsbafög aufgenommen (Sept.23) Ende ...

Hallo zusammen, vllt kann mir jemand helfen und sagen ob ich alles richtig verstanden habe. ET: 11.03.2023 Beginn MS: 31.01.2024 positiver Test war Anfang Juni 2023 Steuerklassenwechsel von 4 in 3 ebenfalls im Juni. 2023 mit Wirkung zum August. 2023 Zur Berechnung des Elterngeldes werden nur volle Monate genommen in denen gearbeitet wurde ...

Hallo Frau Bader, ich habe leider zu spät die Steuerklasse gewechselt, sodass für mein Elterngeld nun die für mich ungünstigere Steuerklasse zugrunde gelegt wurde. Jetzt gibt es ja die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und einen Antrag auf Verzicht der Ausklammerung zu stellen.  Da ein solcher Fall bei meiner Krankenkasse ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich erwarten unser erstes Kind am 12.10.2024. Damit beginnt mein Mutterschutz offiziell am 31. August 2024. Wir haben zu März die Steuerklassen von IV/IV auf III (ich) und V (mein Mann) geändert, weshalb mir dann genau 1 Tag für die 6 Monate fehlen würde. Jetzt habe ich gelesen, dass man freiwillig auf ein ...

Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...

Hallo,  ich wurde im Juli 2024 mittels künstlicher Befruchtung schwanger. ET ist der 11.04.25. Da unsere lange Kinderwunschreise mich psychisch und physisch schwer angeschlagen hat, habe ich von Mai - Mitte August Krankengeld bezogen. Dann erfolgte ein Beschäftigungsverbot.    Fallen diese Monate nun bei der Berechnung des Eltergeldes weg, ...