Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verzicht auf Betreuungsunterhalt vom Kindesvater

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verzicht auf Betreuungsunterhalt vom Kindesvater

Mom from Medina

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Hallo Frau Bader, ich erhalte z.Zt. ALGII vom Jobcenter. Ich habe eine 2-jährige Tochter und bin vom Kindesvater getrennt, wir sind nicht verheiratet. Er zahlt problemlos Unterhalt (pünktlich, nach Düsseldorfer Tabelle). Nun hat ihn das Jobcenter kontaktiert. In dem Schreiben steht, dass er den Unterhalt künftig an das JC zu zahlen hat und Auskunft über seine Einkommensverhältnisse erteilen soll. Ich verstehe aber nicht warum, wo es doch reibungslos klappt mit dem Unterhalt. Ausserdem steht in dem Schreiben auch drin, dass er auch zu Betreuungsunterhalt für mich als die Kindesmutter verpflichtet sei, bis unsere Tochter 3 Jahre alt ist. Er ist sehr verärgert und möchte mit dem Jobcenter nix zu tun haben, was ich auch verstehen kann. Er sagte auch, dass er auf keinen Fall mehr zahlen wird, weil er mehr auch einfach nicht hat. Er hätte sonst zu wenig, um für seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Dabei möchte ich diesen Betreuungsunterhalt für mich gar nicht von ihm verlangen. Er zahlt Kindesunterhalt und das ist das wichtigste. Kann das Jobcenter gegen meinen Willen Betreuungsunterhalt von ihm anfordern? Dann sollen sie meinem ALGII- Anteil eben kürzen, sodass sie weniger zahlen müssen für mich. Ich habe ein normales Verhältnis zu meinem Ex-Partner. Wir können uns bezüglich unserer Tochter immer gut einigen. Möchte nicht, dass die Unterhaltssache hierbei negativen Einfluss bringt. Was kann ich tun? Liebe Grüsse!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater geht der staatlichen Leistung vor. "Dabei möchte ich diesen Betreuungsunterhalt für mich gar nicht von ihm verlangen" Müssen Sie nicht. Aber dann gibt es auch nix vom Jobcenter. Warum sollen die Steuerzahler die Verpflichtung übernehmen? Liebe Grüße NB


Tini_79

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Naja, warum sollte der Staat dich unterstützen, wenn der Vater deines Kindes dazu (teilweise) verpflichtet ist? Das Jobcenter prüft halt, ob andere in Frage kommen für deinen Unterhalt, ebenso wird ja auch teilweise dein Vermögen herangezogen oder für Kinder das Einkommen der Eltern usw. Der Staat wird doch nicht freiwillig jemanden unterstützen, der auch andere Einnahmequellen hätte.


Felica

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Was du tun kannst, raus aus dem Hartz4. Ansonsten prüfen die eben ob der Vater nicht leistungsfähig ist.


misses-cat

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Der Kindsvater MUSS für dich zahlen wenn er kann, das Amt springt nur ein wenn er zu wenig verdient, das prüfen die aber natürlich.


cube

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Nein, so funktioniert das nicht. Du möchtest gerne länger als 1 Jahr zu Hause bleiben um euer Kind zu betreuen. Das darfst du auch. Bis zum 3. LJ ist dann aber der Vater für deinen Unterhalt (Betreuungsunterhalt) zuständig. Das Jobcenter (die Allgemeinheit) muss nicht für dich zahlen, wenn der Vater eigentlich in der Pflicht ist und dies auch kann. Und genau das will das JC eben nun überprüfen. Er ist verpflichtet, seine Einkünfte offenzulegen, damit eine ordentliche Berechnung stattfinden kann. Dabei ist dann auch nicht wirklich relevant, was ER meint, was er an Geld für sich benötigt. Es gibt einen Selbstbehalt - alles was darüber hinaus geht, kann zur Zahlung der Unterhaltsverpflichtungen herangezogen werden. Auch für den Betreuungsunterhalt an dich. Wenn ihr das beide nicht wollt, müsstest du arbeiten gehen. Einen Betreuungsanspruch für euer Kind besteht ja seit dem 1. LJ. Soweit ich weiß, kann der Anspruch auf Betreuungsunterhalt aber auch bis zu 1 Jahr rückwirkend geltend gemacht werden. D.h. er müsste dann dem JC das Geld zurück zahlen, was du bisher vom JC bezogen hast. Den Unterhalt soll er an das JA überweisen - ist auch ok. Die überweisen dann an dich. Und das eben auch, falls der Vater mal nicht zahlen sollte. Das JA würde sich dann mit dem Vater auseinander setzen. Das soll dir und dem Kind dienen.


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