Chergang
Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell in der 23SW. Bis Ende Dezember 2022 hatte ich einen Arbeitsvertrag mit 80%. 20% liefen zum 31.12.23 aus, mit 60 % bin ich seit Januar 23 unbefristet angestellt. Mein Chef und ich wollten die 80% bis zum Mutterschutz verlängern. Mitte Dezember hat er den Einstellungsbogen für die weiteren 80% an die Personalabteilung geschickt. Mitte Januar kam ich dann leider ins Teilzeit-Beschäftigungsverbot. Die Personalabteilung hat nun Anfang Februar rückwirkend die weitere Erhöhung/Verlängerung um 80% verweigert, mit dem Grund, dass Mitte Dezember die schwangerschaft schon bekannt war und ich jetzt eh im Teilzeit-Beschäftigungsverbot sei. Aber geht das? Denn nur wegen schwangerschaft eine Erhöhung zu verweigern ist doch benachteiligend? Und zu dem Zeitpunkt war noch nicht bekannt, dass die Frauenärztin ein Teilzeit-Beschäftigungsverbot aussprechen wird. Nach meiner Einschätzung müsste der Vertrag trotzdem rückwirkend erhöht werden? Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir dazu Ihre Meinung nennen könnten. Danke im voraus! Mit freundlichen Grüßen! Johanna
Hallo, gab es denn schon eine Zusage? EInen vertraglichen Anspruch? Wenn nicht kann ich nicht erkennen, warum Sie einen Anspruch haben sollten. Liebe Grüße NB
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