Annie001
Hallo Unser gemeinsames Kind ist 15 Monate alt und leider sind mein Partner und ich nun getrennt. Durch die cholerischen Anwandlungen und durch Corona haben wir uns bereits vor 7 Monaten mündlich dazu geeinigt, dass unser Kind und ich bei meiner Mutter unterkommen. nun hat mich mein Expartner auch schriftlich aus der Wohnung gekündigt und möchte die Ummeldung für unser gemeinsam sorgeberechtigtes Kine nicht unterschreiben. Das Kind hält sich zu 100% bei mir auf und er sieht sein Kind nur wenige Stunden in der Woche, allerdings auch nicht in der Meldeadresse sondern bei der Oma väterlicherseits. Darf er die Unterschrift einfach verweigern? Dadurch kann ich zb kein Kindergeld neu beantragen, da der alte Antrag auf seinen Namen lief. Da ich ebenso nun auch Sozialleistungen beantragen muss, geht auch dort nur alles für mich. Da der Vater keinen Unterhalt und Betreuungsunterhalt zahlt muss ich dieses nun per Anwalt klären lassen. Einen Beratungsschein dafür bekomme ich ebenso nicht; da ich noch bei uns gemeldet bin. Raten Sie mir, dass ich mich ebenso noch nicht ummelden soll? Es gibt Zeugen, dass das Kind bei mir lebt und es keinen Grund gibt, es nicht umzumelden. Wir sind nicht verheiratet. Vielen Dank
Hallo, wie weit wohnt Ihre Mutter denn entfernt? Liebe Grüße NB
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