CL2012
Hallo Frau Bader, Kurze Übersicht: Aktuelle EZ: April 2015 - April 2017 TZ ab April 2016 (vom AG im März 2015 bereits genehmigt) Meine Frage: ich bin aktuell wieder schwanger, habe allerdings erst vor kurzem die Bestätigung des Arztes bekommen. Vor meinem Arbeitsstart im April wollte (und sollte) ich meinem AG dies aber trotz des frühen Stadiums mitteilen. Hätte er nun grundsätzlich die Möglichkeit, seine Zustimmung zur Teilzeit zurückzuziehen? Da ich als Schwangere in meinem Beruf (Lageristin)durchaus eingeschränkt bin, wäre das ja für die Firma tatsächlich eher eine Belastung. Herrlichen Dank im Voraus, C.L
Hallo, wenn der Vertrag über die TZ wirkam ist, kann er das nicht. Liebe GRüße NB
Sternenschnuppe
Ist ein entsprechender Teilzeitvertrag unterzeichnet bereits ? Gibt es dazu was verbindlich schriftliches? Wenn ja, dann ist das bindend.
CL2012
Ich habe die schriftliche Bestätigung, dass die TZ genehmigt ist. Allerdings steht die Vertragsunterzeichnung noch aus.
Sternenschnuppe
Das ist schon einmal gut, dann muss er sich dran halten. Frag da mal schnell nach, wann Du den Zusatz ( Stundenreduzierung für die Dauer der Elternzeit ) zum Hauptvertrag unterzeichnen kannst. April ist ja bald. Denkst Du denn es könnte Probleme geben deswegen ?
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