Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeitete seit mehr als 10 Jahren in einer Firma bevor ich vor knapp einem Jahr in Elternzeit ging. Diese endet nun bald und ich hatte fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit nach der Elternzeit gestellt. Mein Chef war auch soweit einverstanden, allerdings soll ich in Zukunft eine neue Position bekleiden. Nun habe ich allerdings ein Schreiben der Firma erhalten, indem mein alter Vertrag von 1998 in beiderseitigem Einverständnis gekündigt werden soll. Und dazu habe ich einen Anschlussvertrag erhalten. Wie bisher unbefristet. Nun meine Frage: ist es üblich, dass nach der Elternzeit ein Anschlussvertrag ausgestellt wird? Und wenn ich die Kündigung des alten Vertrages akzeptiere, verliere ich dann alle Rechte, die ich durch die lange Betriebszugehörigkeit erworben habe? Normalerweise hätte ich im Fall einer betriebsbedingten Kündigung (wenn es denn je dazu kommen würde) ja doch gewisse Ansprüche, wenn ich jahrelang für einen Betrieb tätig war, oder? Würde das hinfällig werden durch den neuen Vertrag? Mir ist klar, dass eine Vertragsänderung vorgenommen werden muss, da sich die Aufgabenstellung ändert. Aber gleich ein komplett neuer Vertrag...??? Danke für Ihre Hilfe! Anja
Hallo, das ist nicht üblichu ich würde es auch nicht unterschreiben. Klingt mir unseriös-vor allem, weil der neue Vertrag sicherlich eine Probezeit enthält Liebe Grüsse, NB
peekaboo
und die Betriebszugehörigkeit würden da bestehen bleiben...
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