lilastern123
Hallo zusammen. Ich stehe kurz vor dem Ende meiner 3 jährigen Elternzeit. Im Mai soll ich wieder anfangen zu arbeiten. Mein Vertrag soll im März von 40 Std./Woche auf 20 Std./Woche geändert werden. Jetzt habe ich gestern erfahren, dass ich nochmal schwanger bin und würde nun gerne wissen ob eine solche Vertrgsänderung eventuell "verhindert" werden kann wenn ich von meinem Gyn ein Beschäftigungsverbot erhalte. Sodass ich auf dem Papier eine Vollzeitkraft bleibe wegen dem Elterngeld. Vielen Dank schon mal
Hallo, es kommt darauf an, ob der geänderte Vertrag schon steht oder nicht. Wenn das BV nicht sicher ist, gehen Sie natürlich ein nicht unerhebliches Risiko ein Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wann genau endet die Elternzeit denn und wann beginnt der Mutterschutz ? Wie sicher ist das BV ? Für das Elterngeld wird das wohl keinen Unterschied machen. Sind ja sehr wenige Monate dann Einkommen. Solange aber nix unterschrieben ist zählt das was jetzt aktuell ist. Von daher kannst Du den Wunsch der Stundenreduzierung noch widerrufen. Würde ich dann aber sehr schnell machen. Restrisiko bleibt wenn es doch kein BV gibt oder die Schwangerschaft nicht hält.
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