Mitglied inaktiv
Hallo, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit bis zum 01.10.2011. Glücklicherweise kann ich jetzt schon meinen Vollzeitarbeitsvertrag in einen 20Stunden-Vertrag ab dem 01.10.2011 umändern/unterschreiben. Wie ist die Rechtslage, wenn ich in der Zeit von jetzt bis zum 01.10.2011 wieder schwanger werde? Ist dann der neu unterschriebende 20Stunden Vertrag in der Zukunft gültig oder aber der alte Vollzeitvertrag? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, das kommt darauf an, was drin steht Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Warum sollte der neue Vertrag, den ihn beide ja schon unterschrieben habt, im Falle einer Schwangerschaft seine Gültigkeit verlieren? Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Hallo, also eigentlich wird an meinem Vollzeitvertrag nur die Stundenanzahl fest geändert(ohne Befristung). Nach meinem Verständnis würde ich den 20 Stundenvertrag dann trotz Schwangerschaft zum 01.10. antreten und bis zum Mutterschutz so ausüben. Ich habe nur Angst, dass ich nach der Elternzeit mit dem zweiten Kind, dann den 20Stundenvertrag wieder verliere und u.U. Vollzeit gehen muss. Aber das kann eigentlich nicht sein oder? Es hat lange gedauert, bis ich mit dem ersten Kind schwanger war... daher möchte ich "der Natur ihren Lauf lassen" und einfach dankbar sein, wenns nochmal klappen sollte.........kann aber auch nicht ewig drauf warten und hoffen, muss ja auch an meinen job denken. Daher bin ich froh, so einen Vertrag überhaupt jetzt angeboten zu bekommen, ist in unserer Firma alles andere als selbsverständlich. Danke für alle Antworten! LG Sabine
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