Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, zunächst einmal möchte ich erwähnen, daß ich diesen Service hier echt super finde. Oft hat man ja nur ein kleines rechtliches Problem, ohne daß man gleich mit 300€ etc. zur Tasche greifen will. Hier kommt meine Frage: In einem Arbeitsvertrag gibt es die Formulierung "Das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld sind garantierte Leistungen nach den jeweiligen betrieblichen Bestimmungen." Als worst case scenario können diese betrieblichen Bestimmen auch geändert werden, so daß man am Ende doch mit der Streichung der Sonderzahlungen rechnen muß? Gibt es eine Formulierung die rechtlich die Streichung dieser Zahlungen nicht möglich macht? Vielen Dank im voraus, scubamaus
Hallo, sorry, aber das ist keine allgemeine Frage mehr. Bitte lesen Sie die Hinweise. Das kann ich nur über meine E-Mail beantworten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Dann will ich es anders ausdrücken, damit Sie keine Schwierigkeiten bekommen: Können die jeweiligen betrieblichen Bestimmungen geändert werden, so daß Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. dann nicht mehr ausbezahlt werden.
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