chuchu2005
Hallo Frau Bader, nun stehe ich vor einer kniffeligen Angelegenheit und hoffe das Sie mir weiter helfen können. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.03.2013. Nun habe ich erfahren das ich Schwanger bin. Meine Frage ist nun folgende, ist es besser den Vertrag auslaufen zu lassen und mich arbeitlos zu melden oder wäre es besser wenn ich mit meinem Arbeitgebe spreche ob die Möglichkeit besteht dass ich den befristeten Vertag bis Juni (beginn des Mutterschutzes) verlängert bekomme. Was raten Sie nun? Ich hoffe schnellst möglixh von Ihnen eine Antwort zu bekommen da ich sehr bald eine Entscheudung treffen muss. Freundliche Grüße
Hallo, verlängern bis mind. zum Beginn des Mutterschutzes! Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Hallo ich würde versuchen den vetrag so lang wie möglich zu verlängern. Vielleicht gibt es ja nen unbefristeten, aber die meisten ag verlängern.leider nicht wenn sie von einer Ss erfahren
chuchu2005
Gegebenenfalls er verlängert mir den Vertrag bis Ende Juni, und ich würde Mitte Juni in Mutterschutz gehen, bekäme ich dann Mutterschutzgeld noch vom Arbeitgeber bezahlt, obwohl der Vertrag mitten im Mutterschutz abläuft, oder muss ich mich irgendwo anders melden? Da ich dann auch nicht Arbeitslos gemeldet bin, und kein Arbeitsverhältniss mehr besteht, muss ich mich dann wieder bei meinem Mann Familienversichern lassen noch vor der Geburt? FG
Sternenschnuppe
Ich würde gar nix sagen und auf die reguläre Verlängerung warten. Steht denn jetzt die Entfristung an ? In welcher Woche bist Du denn ? Spätestens in 4-6 Wochen müsstest Du ja Auskunft haben ob verlängert wird oder nicht.
chuchu2005
Ich bin noch ganz am Anfang, also ca in der 6 Woche. Bei uns erfährt man von der Verlängerung erst ganz kurzfristig, und zudem bin ich doch aber dazu verpflichtet anzugeben das ich schwanger bin sobald ich davon weiss oder etwa nicht? Wäre dass den keine gewollte Täuschung und somit auch trotz Zusage des Arbeitegebers auf eine Verlängerung ein Grund den Vertrag zu rewidieren? Ach ich weiss auch nicht was ich machen soll zudem ich bald ein Gespräch auf dem Arbeitsamt habe zwecks besprechung wie es nun weiter geht. Wenn ich aber meinen Chef bitte den Vertrag zumindest bis hin zum Mitterschutz zu verlängern habe ich dann keinen der den Mutterschutz finnaziell übernimmt, da das Arbeitsamt sich nicht dafür zuständig fühlt und der Arbeitgeber auch nicht da der Vertrag dann ja ausläuft. Wäre es daher vielleicht nicht besser mich arbeitslos zu melden? LG
Sternenschnuppe
Ja, Du bist verpflichtet, aber es hat keine Konsequenzen wenn man es nicht macht. Abgesehen davon kann keiner nachweisen ab wann Du es weisst. Ich bleibe dabei : Warte und sage nix. Wenn er nicht verlängert wird, aus welchem Grund sollte er ihn dann um ein paar Monate verlängern ? Schwanger bist Du ein Risiko
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