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Hallo Frau Bader! Ich gehe am 4.11.10 in den Mutterschutz. Seit 2004 bin ich im öffentlichen Dienst als Lehrerin an einer Musikschule beschäftigt, immer mit einem Jahresvertrag, der aufgrund "der nicht vorhersehbaren Schülerzahlen" befristet ist. Auch diesmal läuft der Vertrag am 31.12.10 aus. Meine Gruppen sind im Kindergarten und laufen immer vom 1.8. - 31.7. des Folgejahres, d.h. sie bleiben bestehen. Ich würde gerne im August nächsten Jahres wieder arbeiten. 1.) Müßte der Arbeitgeber in diesem Fall den Vertrag verlängern, oder ist es korrekt, wenn er mir anbietet (unverbindlich), dass er mich wieder einstellt, wenn ich wieder arbeiten will. Oder ist es möglich, mir die Wiedereinstellung im August vertraglich zusichern zu lassen? 2.) Wenn der Vertrag nicht verlängert wird, muss ich mich dann arbeitslos melden und bei der Arge Elternzeit einreichen o.ä.? Vielen Dank, Townda
Hallo, 1. Der AG muss wegen der SchwS nicht den Vertrag verlängern 2. Ja Liebe Grüsse, NB
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hallo frau bader, habe ich es richtig verstanden, dass ich von der höhe des mutterschaftsgeld besser gestellt bin wenn ich die ez meiner ersten tochter bis einen tag vor beginn des mutterschutzes verlängere, da dann das gehalt vor der geburt des 1. kindes rangezogen wird? da stehe ich ja fast besser da als wenn ich von 02/2012-05/2012 in elternt ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
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