Eisblume82
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte 2 generelle Fragen: 1) Wenn man die Elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängert, dürfte man - bei einer erneuten Schwangerschaft - das verlängerte 3. Jahr vorzeitig zu Beginn des neuen Mutterschutzes ohne Zustimmung des Arbeitgebers beenden? 2) Ist eine Übertragung der verleibenden Restmonate (von dem angebrochenen 3. Jahr Elternzeit) bis zum 8. Geburtstag weiterhin möglich, dann wieder mit Zustimmung des Arbeitgebers? Oder geht das nicht, weil man die Elternzeit schon 1x verlängert und dann vorzeitig beendet hat? Kind ist 2016 geboren. Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
Hallo, 1. Ja 2. Man darf bis zu drei Abschnitte nehmen. Sie können die Restzeit auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers nehmen. Liebe Grüße NB
Dojii
1. Ja das ist kein Problem. Weder für die Verlängerung nach zwei Jahren, noch für die Verkürzung aufgrund neuem Mutterschutz benötigst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. 2. Für Kinder, die nach dem 01.07.2015 geboren wurden, brauchst du für die Übertragung in den Zeitraum 3. bis 8. Lebensjahr keine Zustimmung vom Arbeitgeber. Du darfst bis zu drei Zeitabschnitte nutzen, von daher wäre eine Übertragung der Restzeit auch kein Problem, da es sich dann erst um den zweiten Abschnitt handeln würde.
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