Edea76
Liebe Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit. Diese läuft noch bis zum 2. Geburtstag meiner Tochter im Mai (da wir aber noch keinen Betreuungsplatz haben, wollte ich die Elternzeit noch um das 3. Jahr verlängern. Antrag habe ich noch nicht gestellt). Ich arbeite seit Juli 2017 auf 450-Euro-Basis in einem anderen Unternehmen. Nun habe ich herausgefunden, dass ich wieder schwanger bin. Voraussichtlicher Entbindungstermin ist Mitte/Ende August. 1. Mutterschaftsgeld. Muss ich die Elternzeit nun bis zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beantragen oder das komplette dritte Jahr, dann aber doch vorzeitig zu beenden? Ginge das so überhaupt? Gerade da ich ja schon weiß, dass ich wieder schwanger bin. 2. Elterngeld. Ich habe für meine Tochter nur das erste Lebensjahr Elterngeld (bis Mai 2017) erhalten, da ich ursprünglich vor hatte, nach einem Jahr wieder in Teilzeit arbeiten zu gehen. Dies hat dann jedoch nicht funktioniert und ich erhalte seit Juli 2017 nur eine Vergütung aus einem 450-Euro-Job. Auf welcher Basis wird nun das künftige Elterngeld berechnet? Auf der Basis meines Gehalts aus Vollzeitarbeit vor Geburt meiner ersten Tochter? Oder auf Basis meines 450-Euro-Jobs? Oder kann ich allgemein nur den Mindestbetrag des Elterngeldes erhalten? Ich habe mehrere Seiten durchgewälzt, aber ich bin aufgrund meiner Situation wie oben beschrieben nicht wirklich weiser als vorher :-( Ich hoffe Sie können mir helfen. Vielen Dank im Voraus! Herzliche Grüße Andrea
Hallo, 1. Beides machbar, das Ergenbis ist da sgleiche 2. Entscheidend sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt ohne Monate mit Mutterschaftsgeld. eentscheidend ist hier also der Mini Job. Liebe Grüße NB
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