Sophie2802
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich mit unserem 1. Kind in Elternzeit (2 Jahre). Die Elternzeit endet am 31.05.2015. Nun bin ich wieder schwanger und werde voraussichtlich im November 2015 entbinden. Da ich jetzt erst in der 7. Schwangerschaftswoche bin und in der Zeit bis zur 12. Woche und auch danach ja noch alles passieren kann, bin ich mir jetzt unsicher, ob ich die Elternzeit für ein Jahr oder nur bis zum Mutterschutz verlängern soll. Möchte auf jeden Fall für unser 1. Kind noch ein Jahr zuhause bleiben. Kann ich die Elterzeit erst um 1. Jahr verlängern und dann, wenn die Schwangerschaft fortgeschritten ist (nach der 12. SSW), die Elternzeit vor dem Mutterschutz wieder beenden? Muss ich dann gleich mit angeben, wann ich die restlichen Monate der Elternzeit für das 1. Kind nehmen möchte oder kann ich dies zu einem späterem Zeitpunkt (zum Ende der Elternzeit vom 2. Kind) noch entscheiden? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Hallo, Sie können jetzt f solange verlängern, wir Sie wollen und dann wegen dem Mutterschutz vom 2. Kind abbrechen. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Fr. Bader, im November 2008 läuft mein Mutterschutz (2Jahre) ab. Ich möchte dies auf 3 Jahre verlängern. Wann muss den Antrag spätestens meinem Arbeitgeber zukommen lassen. Was muss dieses Schreiben genau beinhalten. Vorher war ich Vollzeit beschäftigt. Was muss der Arbeitgeber mit mind. anbieten ?? Besten Dank im Voraus. Mfg
Hallo Frau Bader! Ich gehe am 4.11.10 in den Mutterschutz. Seit 2004 bin ich im öffentlichen Dienst als Lehrerin an einer Musikschule beschäftigt, immer mit einem Jahresvertrag, der aufgrund "der nicht vorhersehbaren Schülerzahlen" befristet ist. Auch diesmal läuft der Vertrag am 31.12.10 aus. Meine Gruppen sind im Kindergarten und laufen immer vo ...
hallo frau bader, habe ich es richtig verstanden, dass ich von der höhe des mutterschaftsgeld besser gestellt bin wenn ich die ez meiner ersten tochter bis einen tag vor beginn des mutterschutzes verlängere, da dann das gehalt vor der geburt des 1. kindes rangezogen wird? da stehe ich ja fast besser da als wenn ich von 02/2012-05/2012 in elternt ...
Hallo Frau Bader, Mein befristeter Vertrag als Schauspielerin läuft zum 31.5. aus - Mutterschutz beginnt am 2.6. darf mein AG den Vertrag um Tage/Wochen/Monate verlängern? Für mich hätte es natürlich finanzielle Vorteile und wenn ich es richtig verstehe darf ich auf eigenen Wunsch auch während dem Mutterschutz vor der Geburt tätig sein, wovon me ...
Liebe Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit. Diese läuft noch bis zum 2. Geburtstag meiner Tochter im Mai (da wir aber noch keinen Betreuungsplatz haben, wollte ich die Elternzeit noch um das 3. Jahr verlängern. Antrag habe ich noch nicht gestellt). Ich arbeite seit Juli 2017 auf 450-Euro-Basis in einem anderen Unternehmen. N ...
Guten Tag Frau Bader, mein Baby wurde bei 37+0 geboren. Also auf den Tag kein Frühchen. Aber er hatte eine unreife Lunge und wurde daraufhin auf der Intensivstation behandelt. Nun ist er schon 14 Wochen alt und Elterngeld beziehe ich auch schon. Kann ich nachträglich noch eine längere Mutterschutzzeit beantragen, weil er ein Frühchen im medizi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte 2 generelle Fragen: 1) Wenn man die Elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängert, dürfte man - bei einer erneuten Schwangerschaft - das verlängerte 3. Jahr vorzeitig zu Beginn des neuen Mutterschutzes ohne Zustimmung des Arbeitgebers beenden? 2) Ist eine Übertragung der verleibenden Restmonate (von dem angebroch ...
Liebe Frau Bader, Ich habe im Juli 2019 mein 1.Kind bekommen und Elternzeit beim AG vorerst bis Ende Oktober 2020 angemeldet, welche ich bis zum nächsten Mutterschutz gerne verlängern möchte. Ich bekomme den Höchstsatz an Elterngeld. Nun möchte ich ca. im Juli diesen Jahres gerne erneut schwanger werden. Wie würde sich das Elterngeld zusamme ...
Hallo, ich habe aktuell (2.4 bis 2.5) Elternzeit und Frage mich: Verlängern Feiertage die Elternzeit oder hat man hier einfach Pech und es bleibt beim angegeben Zeitraum? Danke vorab.
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld mit 3 Jahreswechseln und 3 Jahren Elternzeit
- Nachnamen vom Kind ändern.
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten
- Elternzeit
- Elternzeit