Guten Tag Frau Bader,
mein Baby wurde bei 37+0 geboren. Also auf den Tag kein Frühchen. Aber er hatte eine unreife Lunge und wurde daraufhin auf der Intensivstation behandelt.
Nun ist er schon 14 Wochen alt und Elterngeld beziehe ich auch schon. Kann ich nachträglich noch eine längere Mutterschutzzeit beantragen, weil er ein Frühchen im medizinischen Sinne ist?
Ich wusste da vorher nichts von.
von
Happily
am 12.06.2018, 16:35
Antwort auf:
Mutterschutz nachträglich verlängern wg. Frühchen im medizinischen Sinne
Hallo,
ob das zu Frühchen zählt, kann ich nicht medizinisch beurteilen. Mutterschutz beantragt man nicht, das steht einem zu. Sie hätten sich eher kümmern müssen. Ich denke, es ist zu spät - versuchen können Sie es natürlich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2018
Antwort auf:
Mutterschutz nachträglich verlängern wg. Frühchen im medizinischen Sinne
Fraglich ob das Krankenhaus das bescheinigt. Sonst nachfragen was du beachten musst.
von
Felica
am 12.06.2018, 18:14
Antwort auf:
Mutterschutz nachträglich verlängern wg. Frühchen im medizinischen Sinne
das krankenhaus muss dir eine bescheinigung ausstellen. ob das jetzt nach so langer zeit möglich ist, ist fraglich. die sind an regeln gebunden
entweder weil vor 37. woche. oder unter 2500 gramm oder zwar über 2500 aber auf neo.
ansonsten gibt es keine gründe für diese bescheinigung. das musst du mit dem krankenhaus klären ob die das noch ausstellen dürfen und mit der kk, ob die das noch anerkennen. fraglich. denn die krankenhäuser stellen dies automaitsch aus normalerweise
von
mellomania
am 12.06.2018, 19:36