Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz nachträglich verlängern wg. Frühchen im medizinischen Sinne

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz nachträglich verlängern wg. Frühchen im medizinischen Sinne

Happily

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Guten Tag Frau Bader, mein Baby wurde bei 37+0 geboren. Also auf den Tag kein Frühchen. Aber er hatte eine unreife Lunge und wurde daraufhin auf der Intensivstation behandelt. Nun ist er schon 14 Wochen alt und Elterngeld beziehe ich auch schon. Kann ich nachträglich noch eine längere Mutterschutzzeit beantragen, weil er ein Frühchen im medizinischen Sinne ist? Ich wusste da vorher nichts von.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ob das zu Frühchen zählt, kann ich nicht medizinisch beurteilen. Mutterschutz beantragt man nicht, das steht einem zu. Sie hätten sich eher kümmern müssen. Ich denke, es ist zu spät - versuchen können Sie es natürlich. Liebe Grüße NB


Felica

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Fraglich ob das Krankenhaus das bescheinigt. Sonst nachfragen was du beachten musst.


mellomania

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das krankenhaus muss dir eine bescheinigung ausstellen. ob das jetzt nach so langer zeit möglich ist, ist fraglich. die sind an regeln gebunden entweder weil vor 37. woche. oder unter 2500 gramm oder zwar über 2500 aber auf neo. ansonsten gibt es keine gründe für diese bescheinigung. das musst du mit dem krankenhaus klären ob die das noch ausstellen dürfen und mit der kk, ob die das noch anerkennen. fraglich. denn die krankenhäuser stellen dies automaitsch aus normalerweise


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