Hallo Fr. Bader,
im November 2008 läuft mein Mutterschutz (2Jahre) ab. Ich möchte dies auf 3 Jahre verlängern. Wann muss den Antrag spätestens meinem Arbeitgeber zukommen lassen.
Was muss dieses Schreiben genau beinhalten.
Vorher war ich Vollzeit beschäftigt. Was muss der Arbeitgeber mit mind. anbieten ??
Besten Dank im Voraus.
Mfg
Mitglied inaktiv - 21.03.2008, 13:55
Antwort auf:
Mutterschutz verlängern, nach 2 Jahren !
Hallo,
wollen Sie verlängern oder TZ arbeiten? Sie können schriftl. mitteilen, dass Sie verlängern wollen - Frist je nach Geburt7 o 8 Wochen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.03.2008
Antwort auf:
Mutterschutz verlängern, nach 2 Jahren !
Dein Mutterschutz ist schon läöngst abgelaufen...
Du befindest Dich gerade in Eltzernzeit.
Ganmz einfach: 8 Wochen vor Ende mußt Du Deinem AG mitteilen (nicht: beantragen) daß Du das dritte Jahr EZ direkt anhängen möchstest.
Etrster Arbeitstag ist dann der 3. Geb. Deines Kindes.
Fertig.
"Anbieten" muß Dir Dein AG nach der EZ deinen alten oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz mit der Stundenzahl, die Du vor der EZ gearbeitet hast.
Ob er Dir evtl. TZ in der EZ ermöglichen muß, hängt von vielen faktoren ab, z. B. Gesamz-Anzahl der MA im Betrieb.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 21.03.2008, 17:07
Antwort auf:
Mutterschutz verlängern, nach 2 Jahren !
Hallo,
meinte natürlich Elternzeit :)
Ich möchte erstmal nochmals ein Jahr verlängern, dass ich dann somit 3 Jahre Elternzeit nutze. Am 29.11.08 hätte ich dann 2 Jahre voll. Heißt dass ich müsste spät. den Antrag schirftl. im Okt. beim Arbeitgeber abgeben?
Was muss mein Antrag beinhalten, gibt es irgendwelche Vorlagen.
Besten Dank
Mfg
Mitglied inaktiv - 27.03.2008, 14:42