Vertrag in Elternzeit nicht verlängern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vertrag in Elternzeit nicht verlängern?

Hallo, ich bin Ärztin und habe einen zweckbefristeten Vertrag bis zur Vollendung meiner Weiterbildung zur Fachärztin. Da sich dies durch meine Elternzeit verzögert, habe ich einen Antrag auf Verlängerung meines Arbeitsvertrages gestellt. Dieser wurde jedoch nur bis zum 8. Monat meiner Elternzeit verlängert mit der Begründung, dass zu diesem Zeitpunkt mein Chef in Rente geht. Ist dies rechtens oder habe ich einen Anspruch darauf, dass der Vertrag trotzdem weitergeführt wird? Wie würde es sich auf mein Elterngeld auswirken, wenn ich die Vertragsauflösung akzeptieren würde? Hätte ich sonst irgendwelche finanziellen Nachteile wie zum Beispiel in Sachen Rente oder Sozialversicherung oä? De facto wohne ich seit Geburt in einer anderen Stadt, so dass ich höchst wahrscheinlich nicht zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehren würde. Trotzdem habe ich doch einen Anspruch auf die Elternzeit. Vielen Dank und beste Grüße

von Schlumpfine196 am 13.11.2020, 16:53



Antwort auf: Vertrag in Elternzeit nicht verlängern?

Hallo, laut Vertrag endet der Vertrag mit Eintritt der Bedingung. Diese tritt wegen der EZ später ein. Zeitliche Angaben scheinen ja nicht vorhanden zu sein. Ich hätte noch nicht einmal die Verlängerung beantragt. Ich würde die Auflösung nicht akzeptieren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.11.2020



Antwort auf: Vertrag in Elternzeit nicht verlängern?

du hast elternzeit solange der vertrag läuft. danach bist du hausfrau mit elterngeldbezug. du hast keinen rechtlichen Anspruch daraf dass der vertrag verlängert wird. den hat bei befristeten verträgen keiner. du stimmst ja keiner vertragsaufläsung zu sondern der vertrag läuft einfach aus. oder habe ich das falsch verstanden? dein elterngeld bekommst du weiter, solange wie du es dir auszahlen lassen möchtest. entweder ein jahr oder gesplittet auf zwei jahre. du solltest dich beim amt melden rechtzeitig. ALG berechtigt bist du meiens wissens nur dann, wenn du dem arbeitsmarkt mindestens 15 h pro woche zur verfügung stehst. das wissen andere aber sicher sicherer.

von mellomania am 13.11.2020, 17:57



Antwort auf: Vertrag in Elternzeit nicht verlängern?

Mellomania, Der Vertrag ist allerdings nicht auf ein bestimmtes Datum befristet, sondern bis Ende der Weiterbildung zur Fachärztin. Demnach würde der Vertrag ja noch weiterlaufen. Auf das Elterngeld wirkt sich die Vertragsauflösung nicht aus, da zur Elterngeldberechnung das Einkommen vor der Geburt genommen wird. LG luvi

von luvi am 13.11.2020, 20:19



Antwort auf: Vertrag in Elternzeit nicht verlängern?

warum stellt sie abe dann antrag auf verlängerung? wenn es bis ende weiterbildung läuft muss sie klären, ob sie pausiert einfach und danach weitermacht. der vertrag dan ruht. das machte mich stutzig dass sie eine verlängerung beantragt. für was dann?

von mellomania am 13.11.2020, 21:06



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