Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit verlängern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit in Elternzeit verlängern

curly14

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Hallo Frau Bader, meine 2-jährige Elternzeit endet zum 01.02.19. Ich arbeite bereits seit Mai 2018 wieder Teilzeit in EZ. Ist es möglich die Elternzeit um 1 Jahr zu verlängern und gleichzeitig auch die Teilzeit in Elternzeit. Konkret geht es mir darum, dass eine Vertretung für 2 Jahre für mich eingestellt ist. Während der 2jährigen Elternzeit wurde mir eine andere Aufgabe zugeteilt, ich könnte nun meine alte Aufgabe wieder übernehmen am 01.02.19, aber nur wenn ich diese wie vor der Schwangerschaft Vollzeit ausführe. Deshalb war meine Überlegung das dritte Jahr Elternzeit sofort dranzuhängen. Ich weiß, dass ich das darf und es keiner Zustimmung bedarf. Nur geht es mir darum, ob das auch für die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit gilt. darf die nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, wie während der ersten zwei Jahre auch? Danke und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, klar geht das. Der AG braucht dann wichtige betriebliche Gründe, um das abzulehnen. Liebe Grüße NB


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