Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneut schwanger - Elternzeit verlängern und Teilzeit in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Erneut schwanger - Elternzeit verlängern und Teilzeit in Elternzeit

Kelly985

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Habe bereits einige beantwortete Fragen durchforstet, aber habe leider zu meinem Fall nichts gefunden. Ich hoffe dass Sie mir helfen können. Ich bin gerade noch in der Elternzeit wegen meinem ersten Kind. Die Elternzeit läuft im Oktober 2018 ab, und wollte eigentlich anschliessend in Teilzeit an meinen Arbeitsplatz zurückkehren. Hierfür wollten mein Arbeitgeber und ich demnächst einen neuen Vertrag aufsetzen. Nun bin ich allerdings erneut Schwanger, voraussichtlicher Termin wäre Februar 2019. Das heisst, dass ich quasi nur von Oktober bis Dezember arbeiten könnte, da anschliessend der Mutterschutz greifen würde. Ich möchte gerne diese 3 Monate nutzen um etwas Geld dazu zu verdienen. Wäre es dann sinnvoller die Elternzeit zu verlängern, und infolgedessen Teilzeit in Elternzeit arbeiten zu gehen? Ausserdem habe ich gelesen dass es in jedem Fall sinnvoll wäre, die Elternzeit zu verlängern bis zum Anfang des Mutterschutzes um das volle Mutterschutzgeld zu bekommen, welches ich beim ersten Kind bekommen habe. Ist das so richtig oder würde das nicht greifen falls ich Teilzeit in Elternzeit mache? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, beides ja. Es ist besser, die EZ zu verlängern und zu Beginn des Mutterschutzes zu verlängern. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

doch. du kannst entweder das ganze letzte jahr dranhängen, teilzeit in Ez vereinbaren und diese verlängerte elternzeit wieder auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden oder eben nur bis einen tag vor dem neuen mutterschutz verlängern, tz in EZ vereinbaren. du verdienst was dazu und erhälst ds volle mutterschaftsgeld. würde das dem AG aber schon sehr zeitnah sagen, damit er planen kann.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit Mai 2019 in Elternzeit. Zunächst hatte ich 2 Jahre angemeldet, dann Ende 2020 um ein weiteres Jahr, d.h. bis Mai 2022 verlängert. Wir sind zwischenzeitlich umgezogen, was mein Arbeitgeber auch weiß, und ich habe ihm gegenüber kommuniziert, zum Ende der Elternzeit kündigen zu wollen. Nun bin ich e ...

Hallo Frau Bader, meine Frau befindet sich noch bis April 2022 in Elternzeit. Unsere Tochter kam im Juni 2020 zur Welt. Meine Frau befand sich seit September 2019 zuhause, da Ihr Arbeitgeber keinen passenden Arbeitsplatz für Schwangere bereitstellen konnte und somit ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. In dieser Zeit bis zum Mutterschut ...

Hallo Frau Bader, Meine Tochter ist im Juni 2021 geboren und habe hierfür zwei Jahre Elternzeit eingereicht. Ab Oktober 2022 gehe ich bei meinem vorherigen AG auf 520 Euro Basis arbeiten. Mit dem AG ist soweit alles fix gemacht. Nur der Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Nun bin ich wieder schwanger. ET Termin ist im März 2023. ...

Hallo, meine Elternzeit endet Anfang April, mein neuer Mutterschutz beginnt Ende April. Da ich mich aktuell noch in Elternzeit befinde und die Info habe, dass wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird man die aktuelle Elternzeit vorab beenden kann um wieder vollständigen Anspruch auf Mutterschaftsgeld der Krankenkasse sowie Arbeitgeber ha ...

Guten Tag, Ich habe bei meinem Arbeitgeber (Vollzeitstelle) einen Nebenjob in Elternzeit angetreten. Nun bin ich erneut schwanger und nach der Gefährdungsbeurteilung ins BV gerutscht. Gestern wurde mir überraschender weise mein Vollzeitgehalt überwiesen, auf Nachfrage bei der Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass es in dem Falle normal wäre ...

Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: In Oktober 2021 ist meine Tochter geboren. Erstmals hatte ich 1 Jahr Elternzeit beantragt, diese habe ich aber um noch ein Jahr verlängert -also bis Oktober 2023. Jetzt bin ich aber in zwischenzeit wieder schwanger von unser 2. Kind und muss mein Arbeitgeber noch da drüber noch informieren. ...

Guten Abend Frau Bader, Ich habe letztes Jahr im Juli meine Tochter entbunden und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Meine Elternzeit wurde vom 01.08.2023 bis zum 31.08.23 unterbrochen damit ich meinen Resturlaub nehmen kann. Ab 01.09 bin ich erneut in Elternzeit bis Juli 2024 mit einem Arbeitsumfang von 30%. Wir erwarten nun ein weiteres K ...

Hallo Mein Sohn ist im August 2022 geboren. Ich habe im Juli 2023 einen Vertrag unterschrieben ,bei meinem Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit. Habe ein paar Tage später erfahren das ich erneut schwanger bin. Habe es direkt meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Arbeite in der Pflege. Wäre ja im Mitte august der Arbeit in Teilzeit während de ...

Guten Tag,  Ich befinde mich noch bis zum 12.12.2024 in Elternzeit von Kind 1, nun bin ich schwanger mit Kind 2. Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 13.04.2025.  Seit Februar befinde ich mich in einer geringfügigen Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber, ich habe hierzu einen Nachtrag zu meinem Arbeitsvertrag über 6.5h/Woche unterschri ...

Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen.  Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...