lisaj91
Hallo Frau Bader, ich arbeite aktuell bei einem großen Unternehmen Teilzeit in Elternzeit (25h). Meine 2-jährige Elternzeit läuft nun im Oktober aus und mein Teilzeitantrag für die Arbeit nach der Elternzeit wurde aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt (zu hohes Arbeitsaufkommen für Teilzeitstelle, ich soll wieder Vollzeit arbeiten). Ich überlege nun, ob ich meine Elternzeit auf das dritte Jahr verlängern kann und verlangen kann, weiterhin in Teilzeit zu arbeiten. Ich habe zwei Jahr Elternzeit eingereicht und arbeite seit dem 1. Geburtstag meines Sohnes wieder in Teilzeit 25h pro Woche. Es ist doch so, dass man während der Elternzeit nicht mehr als 30h arbeiten darf. Wenn ich nun meine Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängere, bin ich dann sicher und kann 30h arbeiten? Was ist hier nötig? Der AG muss doch nicht mehr zustimmen und ich muss nur die 7 wöchige Frist einhalten, oder? Muss ich einen neuen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit stellen? Oder entfällt dieser, da ich ja schon Teilzeit in Elternzeit arbeite? Ich freue mich sehr auf eine Antwort!
Hallo, sie können auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit um das letzte Jahr verlängern. Da Sie ja im Moment Teilzeit arbeiten wird es dem Arbeitgeber schwer fallen, die Verlängerung der Teilzeit aus wichtigen betrieblichen Gründen abzulehnen. Die Latte liegt hier höher als nach der Elternzeit. Liebe Grüße NB
Felica
Ja, du kannst die EZ ohne die Zustimmung des AG Verlängern. Notfalls müsstest du aber, wenn der AG damit argumentiert das diese Arbeitsstelle in TZ nicht ausführbar ist, dir für die EZ einen anderen Job suchen. Allerdings, wenn du bisher die Stelle in TZ ausübst, ist die Argumentation des AG das die Stelle in TZ nicht möglich ist nicht wirklich haltbar. Hast du eine leitende Position das es derartig unmöglich macht im Notfall jemanden zusätzlich einzustellen? Oder ist es aufgrund von Schichtsystem, Organisation oder ähnlichem nicht möglich? Die Frage ist halt, wie weit willst du gehen um deinen Anspruch durchzusetzen?
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