Patte78
Guten Tag, Ich habe bei meinem 1. Sohn der 2014 geboren ist 1 Jahr EZ genommen. Nun bin ich mit meinem 2. Sohn in EZ, hier habe ich 2 Jahre beantragt, also bis 2020 EZ. Meine Frage...kann ich die restlichen Zwei Jahre meines Großen und das Letzte Jahr meines Kleinen noch bei meinem Arbeitgeber beantragen? Wenn ja, wann wäre es fristgerecht? Und bestünde die Möglichkeit beim gleichen Arbeitgeber in der Elternzeit einen Minijob zu machen, bzw jetzt im Nachhinein noch Teilzeit in Elternzeit zu beantragen? Vielen Dank!!
Hallo, Sie können für K 1 noch bis zu 24 Monate bis zum 8. Geb. nehmen und für Kind 2 das restliche Jahr. Ich würde es 7 Wo vorher beantragen und immer hintendran hängen Liebe Grüße NB
mellomania
du hast vom großen nur noch ein jahr. bei geburten vor dem 1.7.15 musste man zwei jahre nehmen bis zum 3. lebensjahr und konnte nur ein jahr bis zum 8. lebensjahr schieben. daher musst du auch aufpassen, dass du rechtzeitig beantragst, spätestens am 7. geburstag, damit es eben bis einen tag vor dem 8 geb. läuft. alles was über diesen rüberlappt ist unweigerlich weg. hast du damals drum gebeten dass du dir den rest aufsparen darfst? wenn nicht wird es für den großen schwierig. beim kleinen kein thema. beim großen bist du auf die zustimmung des AG angewiesen. und ja, du kannst während der EZ auch im gleichen betrieb eine tz machen. AG muss eh zustimmen, egal ob du die tz da oder woanders machst.
Patte78
Erstmal vielen Dank für die Antwort. Ich kann mich nicht erinnern was beantragt zu haben...muss man das? Hatte bisher auch nicht mit dem Gedanken gespielt diese restlichen Monate/Jahre noch zu nehmen. Das kam erst jetzt auf. Warum sagt Fr. Bader ich hab für Kind 1 noch 24 Monate? Ok, ich werde mal meinen Arbeitgeber anschreiben, bzw unsere Personalabteilung. Wollte nur vorher erstmal hören, was so geht.
Mellomania hat Recht - ich habe mich wohl verlesen. Sorry.
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