Clea
Hallo Frau Bader, wenn die Elternzeit rum ist, hat man ja wieder einen Anspruch auf seinen Vollzeit-Vertrag. Wenn man dann einen Teilzeit-Vertrag unterschreibt, hat man keinen Anspruch mehr darauf später einen Vollzeit-Vertrag zu bekommen. Gibt es eine Möglichkeit sich diesen ANspruch zu erhalten, indem man beispielsweise als Zusatz zum Vz-Vertrag eine Vereinbarung auf Reduktion der Arbeitszeit trifft? Ist das so üblich oder eher ein exotisches Modell? LG, Clea
Hallo, das geht ohne Probleme u ist nicht exotisch (ist ja keine Ananas drin :-) ) Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
hallo nach der ez glaube ich nicht. wenn du jetzt während der ez arbeitet würdest,könnte man für die zeit einen tz abschließen ohne das der alte vz vertrag verloren geht.
Clea
Super, danke.
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