Krissi22
Hallo Frau Bader, da es im Moment bei mir und meinen Partner sehr kriselt und ich aber schwanger bin, und ich mich mit meiner privaten Hebamme unterhielt darüber die für mich zuständig ist, meinte diese das man auch im allergrößten Notfall eventuell mit seinem Partner reden könnte wie es wäre wenn es nach der Geburt doch einmal zur Trennung kommt, was man ja nicht hofft. Daraufhin meinte sie das es viele uneheliche Partner gibt die privat einen Vertrag aufstellen wo von vornherein geklärt wird wer im Falle einer Trennung das noch ungeborene Kind hat sprich das Sorgerecht und das man im Vertrag festhält das der Vater aller 14 Tage sein Kind sehen darf aber es weiterhin mit alleinigen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter lebt? Stimmt das würde dieses gehen? Ich wäre für einen Rat sehr dankbar!!
Hallo, da hat sich die Hebamme aber weit aus dem Fenster gelehnt. Naja, ich werde dann auch mal bei der nächsten Geburt helfen. Ich möchte mal ganz höflich zusammenfassen, dass das, was sie Ihnen geraten hat und was angeblich “ viele uneheliche Paare tun" Blödsinn ist und ich auch noch nie derartige Verträge gesehen habe. Man kann keine privatrechtliche Regelung über Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht treffen, die dann tatsächlich hinterher auch rechtsverbindlich ist. Eine Umgangsvereinbarung kann man grundsätzlich schließen, die kann jedoch auch gerichtlich aufgehoben werden, wenn sie dem Kindeswohl nicht entspricht. Wenn man also zum Beispiel regelt, dass der Vater gar kein Umgang hat, wird auch das nicht haltbar sein. Liebe Grüße NB
Pamo
Wozu dieser Vertrag, wenn du nicht mit deinem Vater verheiratet bist und dadurch nach Geburt des Kindes sowieso das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast? Du kannst natürlich jede schriftliche Vereinbarung treffen. Aber wenn es eh kriselt: Warum glaubst du, dass er Lust hat, das zu unterschreiben? Außerdem darf man seine Meinung ändern und dann ist der Zettel sein Papier nicht mehr wert.
misses-cat
Sorry, die Frau ist Hebamme, keine Anwältin. Den Rat von ihr kannst du in die tonne schmeißen
Mamamaike
Hallo, Du kannst jeden Vertrag der Welt aufsetzen, den Du willst. Wenn er rechts- oder sittenwidrig ist, ist er anfechtbar und nicht die Tinte wert, mit der er geschrieben wurde. Natürlich könnt ihr so einen Vertrag abschließen, aber wenn es sich Dein Partner nach der Geburt anders überlegt, entscheidet die geltende Rechtslage, welche Zeiten eurem Kind mit seinem Vater zustehen. Viele Grüße
Ani123
Der KV hat die gleichen Rechte wie sie als KM. Einzig ihn von der Geburt ausschließen dürfen sie, weil sie im Krankenhaus bestimmen dürfen wer dabei ist. Der KV kann bereits vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen lassen. Sie können das verneinen, wobei es dann zur gerichtlich angeordneten Vaterschaftsanerkennung durch Test kommen wird. Und soweit das positive Ergebnis da ist hat er Recht auf Umgang und kann das geteilte Sorgerecht fordern. In der Regel bekommt der KV es, außer es liegen Gründe vor die das Kindeswohl gefährden. Das lese ich bei ihnen nicht raus. Sie können sich gegen alles wehren und sagen, dass sie das nicht wollen. Allerdings kann ihnen genau das vom JA als nicht kooperieren ausgelegt werden. Ich sehe aus ihrem Text keinen Grund weshalb der KV kein Sorgerecht haben sollte und Umgang. Im übrigen kann der KV auch den Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Wenn ihm das zugesprochen wird wohnt das Kind bei ihm. Das Wechselmodell kann auch eine Möglichkeit sein. Sie können im voraus vieles schriftlich festlegen. Daran halten muss sich keiner, denn einzig das Gesetz entscheidet was wer darf. Versetzen sie sich mal in die Rolle des KV. Wollen sie ihr Kind nur z. B. 14-tägig sehen? Vermutlich nicht. Denken Sie an erster Stelle an das Kindeswohl. Ihr Kind darf Mutter und Vater haben. Wenn sie als Paar nicht mehr funktionieren, so bleiben sie gemeinsam Eltern für das Kind.
mamavonbaby
Was hat die Hebamme denn da für Blödsinn errzählt. Du hast wenn du gar nichts unterschreibst, so oder so das Alleinige Sorgerecht und Das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und der Vater hat,Recht sein Kind zu sehen. empfohlen wird alle 14 Tage. Bei Babies jedoch etwas öfter. Der Vater muss aber die Vaterschaft anerkennen. Das Sorgerecht musst du nicht teilen. Erst recht nicht, wenn jetzt schon abzusehen ist, das eine baldige Trennung anstehen könnte.
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