Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Was passiert, wenn mein Arbeitsvertrag befristet ist, und im 2. Erziehungsjahr abläuft, ich aber noch 1 Jahr EZU in Anspruch nehmen möchte? Kann ich mich in der Zeit schon arbeitslos melden, und beziehe ich auch AU? Oder erst nach Ablauf des EZU? Und ab wann gelten evtl. Sperrfristen, ab Zeitpunkt der Kündigung oder ab Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung (alles wie oben im Erziehungsurlaub)? Danke
Liebe Daniela, mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet automatisch auch der EU. Sie sind dann arbeitslos. Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben,werden Sie nicht als arbeitslos anerkannt. Gruß, NB
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