Hallo,
ich habe ein paar Fragen an Sie.
Ich bin jetzt in der 6. ssw habe Anfang März einen befristeten Vertrag bis Anfang Dez 04 unterschrieben. Rein rechnerisch in der ss, kann man mich jetzt Kündigen da ich noch 5 Mo Probezeit habe (oder weil angeblich keine Arbeit mehr da ist bei der Zeitfirma)?
Und nach der Geburt besteht der Vetrag noch 2 Wochen habe ich ein Recht auf MG?
Wie sieht das aus wenn mein Freund und ich uns den Erziehungsurlaub teilen möchten, welche Rechte hat er und ab wann und wo muß er ihn beantragen?
Ab wann muß ich dem Arbeitgeber bescheid sagen das ich schwanger bin?
Danke Ihnen im vorraus
Amy
Mitglied inaktiv - 30.03.2004, 01:01
Antwort auf:
Probezeit, befristeter Vertrag und Erziehungsurlaub für den Vater
hallo. man kann dir nicht kündigen. dein arbeitsvertrag läuft ganz einfach aus im dezember du bekommst solange vom AB geld im mutterschutz wie dein vertrag läuft. EZ urlaub kannst du nicht beantragen da du ja dann keinen arbeitgeber mehr hast. dein freund kann EZ urlaub beantragen. ihr werdet ab ein problem bekommen wenn dein freund zu viel verdient und ihr auf grund des geldes kein EZgeld bekommt. weil nähmlich wenn du gesetzlich versichert bist und du keinen EZ urlaub hast und auch kein EZ geld bekommst du nicht mehr versichert bist. ausser ihr heiratet und dein freund nimmt dich auf Sofern er nicht beamter ist. wir hatten nähmlich dieses schicksal und mein freund verdiente zuviel. naja über umwege haben wir es geschafft (arbeitslos gemeldet)ich dücke euch die daumen. achja du mußt ab der 12 woche es deinem arbeitgeber sagen. ich hoffe das ist alles korrekt so.
lg steffy und Pia Sophie
Mitglied inaktiv - 30.03.2004, 09:18