Hallo,
mein Mann ist im öffentlichen Dienst tätig und noch bis 30.06. in der Probezeit. Ihm wurde nun mündlich mitgeteilt, dass er diese nicht bestehen wird.
Angenommen, unser Kind (errechneter Termin 02.07.) wird im Juni geboren und mein Mann möchte den ersten Lebensmonat Elternzeit nehmen, ist das so einfach möglich?
Wir haben gelesen, dass Elternzeit endet, wenn ein Arbeitsverhältnis endet?
Wenn mein Mann aber die Elternzeit schriftlich anmeldet und noch keine Kündigung erhalten hat, besteht dann nicht ab sofort Kündigungsschutz, der die gesamte Elternzeit über besteht?
Wie verhält es sich dann mit der Probezeit? Ist diese dann doch bestanden?
Grüße
von
Polly86
am 18.05.2023, 22:06
Antwort auf:
Elternzeit während Probezeit
Hallo,
er kann grundsätzlich ab Geburt bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen und hat in dieser Zeit besonderen Kündigungsschutz. Antragsfrist 7 Wochen. Kündigungsschutz 8 Wochen vor Beginn. Das bekommt er zeitmäßig aber schon gar nicht mehr hin. Denn der Vertrag läuft ja bereits vor dieser Frist ab.
Er kann natürlich versuchen, Elternzeit ab Geburt zu beantragen, vielleicht macht der Arbeitgeber es ja mit. Ich denke aber mal eher nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2023
Antwort auf:
Elternzeit während Probezeit
Hallo,
Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn angemeldet werden, 8 Wochen vor Beginn hat man Kündigungsschutz.
Da ist dein Mann schon sehr spät dran, wenn die angegebenen Daten tatsächlich stimmen.
Dein Mann kann übrigens Elternzeit auch unabhängig von den Lebensmonaten nehmen, mit dem Elterngeld sollte er aber nach Lebensmonaten beziehen.
LG luvi
von
luvi
am 18.05.2023, 22:35