Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

(Vater-)Elternzeit in der Probezeit möglich?

Frage: (Vater-)Elternzeit in der Probezeit möglich?

milamila

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Hallo Frau Bader, meine Frau und ich erwarten im April unser erstes Kind. Ich möchte sehr gerne Elternzeit nehmen, um meine Frau zu unterstützen. Jetzt habe ich zum 1.3. eine Jobangebot, das ich gerne annehmen möchte. Das Thema Elternzeit habe ich in den Gesprächen bereits angesprochen und die Signale des AG waren positiv. Kann ich bereits Anfang April für einen Monat in Elternzeit gehen (und damit Elterngeld beziehen) und wie müsste ich vorgehen, um alle Fristen einzuhalten? Für eine Rückmeldung danke ich im Voraus. Viele Grüße Nico


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen die EZ schriftlich mit Frist 7 Wo beantragen - dann haben Sie einen Anspruch. Um EG zu bekommen müssen es 2 Mo sein Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ich würde dir nur gern einen Tip geben.... Nimm beim ersten Kind deine EZ nicht am Anfang. Das ist verschwendet. Das Kind schläft nur und du kannst quasi nichts helfen. Versuch lieber eine oder zwei Wochen Urlaub rauszuhandeln. Mit dem Kind kannst du erst später was "anfangen". Nicht böse gemeint, aber wenn man nur zwei Monate machen kann, dann solltest du die nehmen, wenn es was "nützt". Beim zweiten Kind ist der erste Monat wichtig als Unterstützung. Aber nicht beim ersten. LG Lilly


Mitglied inaktiv

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Kann mich Lilly nur anschließen, EZ in den ersten Monaten als Vater ist eher unnötig. Außer es gibt ältere Kinder. meistens fehlt das dann am Ende - zumal die meisten KiGa´s, KiTa´s, Krippen und TaMu nur zu Aug/Sep neue Kinder annehmen. Wie wollte ihr den Zeitraum April19-Aug/Sep19 überbrücken zwecks Kinderbetreuung und Finanzen? Davon ab müsstest du die EZ ja mind. 7 Wochen vorher anmelden, außer de AG läßt sich auf kürzere Fristen ein. Was zeitlich eng werden könnte.


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