Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit 2 Monaten in einer neuen Teilzeitstelle und möchte kündigen. Laut Arbeitsvertrag gilt eine sechsmonatige Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen (nach der Probezeit 4 Wochen zum Monatsende). Jedoch habe ich kurz nach Stellenantritt Elternzeit mit Teilzeit angemeldet und befinde mich noch in der siebenwöchigen Wartezeit. Ich bin arbeitgeberseitig also nicht kündbar. Ich frage mich, welche Kündigungsfrist nun für mich gilt. 2 Wochen, wie in der Probezeit, oder 4 Wochen zum Monatsende? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Viele Grüße Anna K
von Anna K am 23.03.2022, 16:18