Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Probezeit und Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Probezeit und Erziehungsurlaub

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Hallo Frau Bader, mein Mann hat sich gerade um eine neue Stelle beworben. Die alte ist noch nicht gekündigt. Mir wurde nun auch eine Stelle angeboten,allerdings erst zwei Monate später. Derzeit befinde ich mich im Erziehungsurlaub, den mein Mann antreten würde, wenn ich arbeiten ginge. Kann er den Erziehungsurlaub auch in der Probezeit antreten oder verliert er dann die neue Stelle? Kann er bei seinem Noch-Arbeitgeber Erziehungsurlaub beantragen und Probeweise zwei Monate beim neuen Arbeitgeber arbeiten? Vielen Dank. Heike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Heike, nein, er kann nur bei dem jeweils betroffenen AG EU beantragen, für andere AGs ist das nicht verbindlich. Unabhängig davon kann er aber auch schon in der Probezeit in EU gehen. Gruß, NB


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