Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertrag läuft aus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vertrag läuft aus

Mala28

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Hallo Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft zum 30.4.19 aus und wird nicht verlängert. Ich befinde mich zur Zeit im Mutterschutz bzw. dann in Elternzeit. Zum 01.09.19 möchte ich eine neue Stelle antreten wenn ich den Betreuungsplatz für mein Kind bekomme, sonst würde ich die Elternzeit verlängern. Muss ich mich arbeitslos melden aufgrund des auslaufens des Vertrages? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wegen des Auslaufen des Vertrages nicht. Aber ab dem Zeitpunkt, wo Sie gerne wieder arbeiten wollen, also dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Wie lange hast Du Elterngeld beantragt? Du wirst also nur noch dein Elterngeld haben, da du Dich wegen fehlender Kinderbetreuung nicht Arbeitslos melden kannst. LG Peeka


Mala28

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Warum kann man sich wegen der fehlenden Kinderbetreuung nicht arbeitslos melden? Ich hab Elternzeit erstmal bis zum 1.9.18 beantragt mit Hinweis auf mögliche Verlängerung. Mein Kind ist dann noch kein Jahr alt. Ich beabsichtige dann aber zu Arbeiten. Mir geht es nur ums rechtliche ob ich der Arbeitsagentur mitteilen muss dass mein Vertrag nicht verlängert wird. Ich aber in Elternzeit bin.


Felica

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Deine EZ endet spätestens wenn dein Vertrag endet. Ohne AG auch keine EZ. Ist auch logische, es gibt ja keine Job mehr den man dir freihalten müsste. Bei wem willst du also EZ nehmen und verlängern? Alg1 gibt es deshalb nur mit Kinderbetreuung weil du ja auch in dieser Zeit dann arbeiten müsstest oder das Amt dich in entsprechene Massnahmen stecken könnte. Wie willst du das lösen wenn du deine Kinder beaufsichtigen musst. Kinderbetreuung bedeutet nicht das ein Platz im KiGa, KiTa oder TaMu da sein muss, es geht auch wenn Nachbarin dann aufpasst, Großeltern, Vater oder sonst wer. Aber es muss nachweisbar sein. Zudem die üblichen Arbeitszeiten abdecken.


Mala28

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Ich meinte auch Elterngeld nicht Elternzeit. Mit geht es nicht um den Bezug von Alg1. Das ist mir egal da ich den Anspruch auf Elterngeld habe. Mir geht es nur darum ob ich verpflichtet bin mich aufgrund des auslaufenden Vertrages beim Amt zu melden. Ich beziehe Elterngeld. Ich war noch nie in der Situation. Nach meinem Studium war ich immer am Arbeiten.


cube

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Das Problem ist "wenn ich einen Betreuungplatz habe". Wenn du den nicht hast, aber auch kein EG mehr beziehst, bist du eben weiterhin Hausfrau. Aber du musst dich dann selber Krankenversichern bzw. über deinen Mann. Ohne Betreuung kein Job und auch kein ALG, über das du dann versichert wärest. Melden kannst du dich wie du magst. Ich würde dir aber raten, deine Situation mit dem Amt frühzeitig zu besprechen. Oder bist du dir sicher, einen Job ab 01.09. zu haben und bereits rechtzeitig genug einen KiTa-Platz um auch die Eingewöhnung abgeschlossen zu haben?


Mitglied inaktiv

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Dein baby soll mit paar Monaten schon fremd betreut werden.... Respekt


Mala28

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Ja, weil ich beides super unter einen Hut bekomme und es für mich persönlich wichtig ist zu arbeiten. Ich habe zu lange studiert und bin einfach nicht der Hausfrau Typ.


mellomania

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das hat doch nix damit zu tun ob man so toll ist und alles unter einen hut bekommt! ich arbeite 6 h, meine kinder werden 7 h in schule un kiga betreut und ich arbeite sehr gerne und bin auch nicht der typ hausfrau ABER doch nicht nach ein paar monaten? meine kinder gingen mit 1 jahr in den kiga. ich meine es muss jeder selber wissen ob er sein paar monate altes kind weggibt nur weil man nicht der typ hausfra ist aber hast du überhaupt schon eine stelle zum 1.9-? möchtest du dein kind stillen? oder nicht? das solltest du alles jetzt schon planen denn mit einem stillkind ist das finden der betreuung ja schwerer bzw. die vereinbarkeit von arbeit und stillen.


cube

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Ab Vertragsende hast du keine EZ mehr, sondern bist Hausfrau mit EG-Bezug. Ab Ende EG-Bezug musst du dich selbst KK-versichern oder über deinen Mann in die Familienversicherung. Arbeitssuchend melden musst du dich nicht, wenn du kein Geld vom Amt willst. Möchtest/mußt du aber ALG beziehen, geht das eben nur, wenn du eine Betreuung für dein Kind nachweisen kannst. Du musst ja dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen um Leistungen beziehen zu können. Einen Betreuungsanspruch gibt es erst ab dem 1. LJ. Willst du früher einen Platz, musst du dich da selbst drum kümmern. Bei uns zB gibt es keine Ganztagsbetreuung für unter 1-jährige. Wenn es jemand anbietet, dann nur halbe Tage und es ist natürlich sehr teuer. Aber das nur so am Rande. Heißt also: du musst dich vorrangig um eine Betreuung für dein Baby kümmern, denn das wird unter 1 Jahr nicht unbedingt einfach je nach dem, wo du wohnst. Auch ich kann es mir jedoch nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, dass die Fremdbetreuung unter 1 Jahr nicht das Beste fürs Baby ist. Natürlich gibt es Familien, bei denen geht es einfach nicht anders. Aber ohne finanzielle Not, sein Baby so früh Fremdbetreuen zu lassen, wirft bei mir eher die Frage auf, warum man ein Kind bekommt, wenn einem die Arbeit wichtiger ist, als wenigstens 1 Jahr zu Hause zu bleiben. Du findest das bestimmt alles anmaßend, war alles nicht deine Frage etc - aber das hier ist ja nun mal ein Forum von und für Mütter. Da musst du damit rechnen, dass eben auch Meinungen geäußert werden, um die du nicht gebeten hast. Ich würde dir auch raten, erst mal abzuwarten, wie das Leben mit Baby so ist bzw. sich entwickelt. Nicht wenige Mütter wollen schnell wieder arbeiten gehen und drehen sich um 180 Grad, wenn sie ihr Baby dann haben und sehen, wie hilfebedürftig und abhängig es von deiner Aufmerksamkeit und Liebe ist. Nicht zu vergessen, das die Anstrengung, nachts mehrfach aufzustehen etc auch ihren Preis fordert und jeder damit unterschiedlich gut klar kommt.


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