Nicoleb84
Hallo Frau Bader, am 30.11.17 läuft mein Arbeitsvertrag aus. Mein Kind wird voraussichtlich am 24.09.17 geboren. Vor einer Woche habe ich vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot bekomme. Ich habe noch einige Urlaubstage die ich noch nicht eingereicht habe. Wird der Urlaub bis November anteilig errechnet und ausgezahlt oder nur bis zum Tag des Mutterschutzes? Steht mir das Weihnachtsgeld zu? Und jetzt zur letzten Frage... Ist es richtig, das ich vom 24.09.-30.11.17 Elternzeit beim AG beantrage und die restliche Zeit bei der Elterngeldstelle? Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Nicole Blechert
Hallo, 1. Ohne AG keine EZ-das muss man auch nicht bei der EG-Stelle beantragen 2. Ob Ihnen das Weihnachtsgeld zusteht hängt vom Vertrag /Betriebsvereinbarung/ Tarifvertrag ab 3. Urlaubsanspruch bis zum Ende des Vertrages Liebe Grüße NB
peekaboo
Kläre unbedingt ab, wie das mit der Krankenversicherung ist. Evtl. lässt Du Dir das Elterngeld auf 2 Jahre splitten. LG Peeka
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