sanyt
Hallo. Ich promoviere gerade und mein Vertrag läuft zum 31.5.18 aus und wird wohl nicht verlängert, da ich meine Dissertation in dieser Zeit wohl auch abgeben werde. Ich bekomme im Juli mein 2. Kind und der Mutterschutz würde dann Anfang Juni beginnen. Dann melde ich mich ja arbeitssuchend, oder? So dass ich ALG 1 bzw Mutterschaftsgeld bekomme. Aber wie ist das mit dem Mutterschutz/der Elternzeit? Wird der Bezugszeitraum für das ALG um diese Zeit verlängert? An wen wende ich mich am besten? Familienkasse? Arbeitsamt? Ich möchte 1 Jahr Elternzeit nehmen und dann anfangen mich zu bewerben. Schon mal vielen Dank für Ihre Antwort. Vg
Hallo, ich geh mal davon aus, dass Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind und der Vertrag auch mindestens zwölf Monate bestanden hat. Dies ist wichtig, damit Sie die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld 1 erfüllen. Weiter müssen Sie nachweisen, dass Ihr erstes Kind nicht Ihrer Betreuung bedarf und Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. man muss jetzt die verschiedenen Abschnitte voneinander trennen. Der erste Abschnitt ist der bis zu Beginn des Mutterschutzes. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie dann Arbeitslosengeld eins. In der Zeit des Mutterschutzes bekommen Sie von der Krankenkasse Leistungen in Höhe von Krankengeld. Danach bekommen Sie, wie gesagt, nur dann Arbeitslosengeld 1, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie können sich also bis zu drei Jahre freistellen lassen und die noch übrige Zeit vom Arbeitslosengeld1 dann hinten dran nehmen. Liebe Grüße NB
peekaboo
wenn Du eine Kinderbetreuung hast (ggf. mußt Du dies nachweisen) LG Peeka
roza_soza
Hatte ich so ähnlich auch. Rechtzeitig arbeitssuchend melden (3 Monate vorher) und ALG 1 beantragen (nehme mal an, du hast ausreichend lange dafür gearbeitet), aber wenn du gleich hinzufügst, wann du dann ganz schnell in den Mutterschutz gehst, wird dich das Arbeitsamt eh ziemlich iin Ruhe lassen. Dann in den Mutterschutz gehen, Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG 1. Dann Elterngeld beantragen. Und wenn das zu Ende ist und du dem Arbeitsmarkt dann auch zur Verfügung stehst, kannst du dich wieder arbeitssuchend melden. ALG wird dann neu berechnet und wenn du genau ein Jahr Elterngeld bekommst, erwirbst du dadurch Anspruch auf 6 Monate ALG 1 plus das, was du vorher an Anspruch hattest, aber maximal ein Jahr.
roza_soza
Ach so, das mit der Krankenkasse gilt bei gesetzlich Versicherten, keine Ahnung ob auch bei privat, falls du das sein solltest...
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