Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertrag läuft aus, ALG 1, Elternzeit

Frage: Vertrag läuft aus, ALG 1, Elternzeit

sanyt

Beitrag melden

Hallo. Ich promoviere gerade und mein Vertrag läuft zum 31.5.18 aus und wird wohl nicht verlängert, da ich meine Dissertation in dieser Zeit wohl auch abgeben werde. Ich bekomme im Juli mein 2. Kind und der Mutterschutz würde dann Anfang Juni beginnen. Dann melde ich mich ja arbeitssuchend, oder? So dass ich ALG 1 bzw Mutterschaftsgeld bekomme. Aber wie ist das mit dem Mutterschutz/der Elternzeit? Wird der Bezugszeitraum für das ALG um diese Zeit verlängert? An wen wende ich mich am besten? Familienkasse? Arbeitsamt? Ich möchte 1 Jahr Elternzeit nehmen und dann anfangen mich zu bewerben. Schon mal vielen Dank für Ihre Antwort. Vg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich geh mal davon aus, dass Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind und der Vertrag auch mindestens zwölf Monate bestanden hat. Dies ist wichtig, damit Sie die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld 1 erfüllen. Weiter müssen Sie nachweisen, dass Ihr erstes Kind nicht Ihrer Betreuung bedarf und Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. man muss jetzt die verschiedenen Abschnitte voneinander trennen. Der erste Abschnitt ist der bis zu Beginn des Mutterschutzes. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie dann Arbeitslosengeld eins. In der Zeit des Mutterschutzes bekommen Sie von der Krankenkasse Leistungen in Höhe von Krankengeld. Danach bekommen Sie, wie gesagt, nur dann Arbeitslosengeld 1, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie können sich also bis zu drei Jahre freistellen lassen und die noch übrige Zeit vom Arbeitslosengeld1 dann hinten dran nehmen. Liebe Grüße NB


peekaboo

Beitrag melden

wenn Du eine Kinderbetreuung hast (ggf. mußt Du dies nachweisen) LG Peeka


roza_soza

Beitrag melden

Hatte ich so ähnlich auch. Rechtzeitig arbeitssuchend melden (3 Monate vorher) und ALG 1 beantragen (nehme mal an, du hast ausreichend lange dafür gearbeitet), aber wenn du gleich hinzufügst, wann du dann ganz schnell in den Mutterschutz gehst, wird dich das Arbeitsamt eh ziemlich iin Ruhe lassen. Dann in den Mutterschutz gehen, Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG 1. Dann Elterngeld beantragen. Und wenn das zu Ende ist und du dem Arbeitsmarkt dann auch zur Verfügung stehst, kannst du dich wieder arbeitssuchend melden. ALG wird dann neu berechnet und wenn du genau ein Jahr Elterngeld bekommst, erwirbst du dadurch Anspruch auf 6 Monate ALG 1 plus das, was du vorher an Anspruch hattest, aber maximal ein Jahr.


roza_soza

Beitrag melden

Ach so, das mit der Krankenkasse gilt bei gesetzlich Versicherten, keine Ahnung ob auch bei privat, falls du das sein solltest...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, wir sind am 13.07.2013 Eltern einer Tochter geworden. Da es ein Frühchen ist, verlängert sich ja der Mutterschutz. So das dieser bis 19.11.13 geht. Die Elternzeit wird ja für diesen Zeitraum mitgerechnet. Wir wollen 14 Monate in Elternzeit. Meine Frau geht dem nach bis Mitte März in Elternzeit und ich anschließend. Jetzt ist es so da mein ...

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich gerade in der Elternzeit mit unserem zweiten Kind (nun 10m alt). Heute habe ich bemerkt, dass mir beim Beantragen des EGs und der Elternzeit ein Fehler unterlaufen ist. Ich habe angegeben, dass mein AV unbefristet sei (so wie bei der ersten ss, damals anderer AG), nun ist dem aber gar nicht so und mein Vertrag ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...