Pepe1984
Hallo, wir sind am 13.07.2013 Eltern einer Tochter geworden. Da es ein Frühchen ist, verlängert sich ja der Mutterschutz. So das dieser bis 19.11.13 geht. Die Elternzeit wird ja für diesen Zeitraum mitgerechnet. Wir wollen 14 Monate in Elternzeit. Meine Frau geht dem nach bis Mitte März in Elternzeit und ich anschließend. Jetzt ist es so da mein aktuelle Arbeitsvertrag befristet ist und bis zum 28.02.14 geht. Ich hatte mir das so vorgestellt das ich dann noch 2 Wochen Arbeitslos bin und anschließend meine Elternzeit beginne. Jetzt haben wir auch den Antrag gestellt und alles soweit zurückbekommen mit der Bitte das wir in der Zeit wo ich in Elternzeit gehe, einen Verdienstnachweis zu schicken. Da ich da aber in keinem Arbeitsverhältnis sein werde, ist das schlecht möglich. Was soll ich nun tun? Soll ich da anrufen und denen das sagen? Oder muss man da anders vorgehen? Vielen Dank vorab... Gruß Schneider
Hallo, in Elternzeit kann man nur gehen, wenn man ein Arbeitgeber hat. Geht es ihnen um die Beantragung von Elterngeld? Ich würde mal bei der Eltern Geldstelle anrufen! Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Ohne Arbeitgeber hast Du keine Elternzeit. Für 2 Wochen arbeitslos melden ist auch eher ungünstig. Elterngeldmonate gehen eh nach Lebensmonaten, daher mein Rat : Nehme Deine ab 13. Februar ! , vorher noch den Urlaub nehmen.
Pepe1984
Hallo, danke erstmal für die Antwort. Ich dachte eigentlich das ich dem Arbeitsamt sagen kann das ich nicht zur Verfügung stehe, da ich in Elternzeit bin. Mein Vertrag läuft bis Ende Februar, wie soll ich noch in Elternzeit gehen? Und Urlaub hab ich 2014 auch nur 4 Tage. Also das ist alles nicht so einfach. Eigentlich wird doch das Elterngeld so berechnet in dem man die 12 Monate vor Geburt hernimmt. Also was hat das dann mit der Zeit ab März zu tun?
Sternenschnuppe
Elternzeit heisst dass Dir Dein Job erhalten bleibt. Dadurch dass Du einen AG hast bleibt die Krankenkasse beitragsfrei etc. Du hast dann aber keinen AG mehr. Also auch keine Elternzeit. Das Arbeitsamt wird nur zahlen wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Tust Du das nicht, dann gibt es da auch kein Geld. Elternzeit steht Dir aber zu und muss lediglich angemeldet werden. Elterngeld wird nur für Lebensmonate gezahlt, daher mein Datum. Wenn Du Elterngeld bekommst bist Du weiterhin solange Krankenversichert beitragsfrei. Darum ist es am sinnigsten es so zu machen und dann in der Zeit einen neuen Job zu suchen oder sich dann zeitig beim Arbeitsamt zu melden, wenn Du dem Markt wieder zur Verfügung stehst. Deine Frau geht dann wieder arbeiten wenn Du die Monate mit Elterngeld nimmst ?
Pepe1984
Ja, Sie möchte ab mitte März wieder arbeiten gehen. Die Frage ist nur wenn ich mich arbeitssuchend melde, dann wird das Amt wissen wollen wer sich um das Kind kümmert. Wir wohnen in München und unsere Familie weit weg. Was mache ich da? ALG 2 fällt aus weil meine Frau zuviel verdient. Im Moment sehe ich das so, das ich weder ALG 1 noch ALG 2 bekomme. Elterngeld bekomme ich auch nicht. Dann frag ich mich wie man das alles finanzieren soll? Hat jemand einen Rat?
Sternenschnuppe
Für die Monate bis das Kind 14 Monate alt ist bekommt ihr es doch. Dann kannst Du zeitig eine Tagesmutter oder Krippe suchen und Dir einen Job oder arbeitslos melden wenn Betreuung vorhanden. Notfalls solange Kindergeldzuschlag und Wohngeld beantragen. Ihr habt ja noch genug Zeit das alles zu organisieren. Und auch in der Elternzeit kann man sich ja bewerben.
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