Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot befristeter Vertrag läuft aus

Frage: Beschäftigungsverbot befristeter Vertrag läuft aus

LenMai

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, ich habe nach meiner Elternzeit einen befristeten Änderungsvertrag unterschrieben mit einem reduzierten Stundenumfang. Mein Vertrag von 100% wurde somit eingefroren, da ich den Änderungsvertrag jedes Jahr erneut verlängern muss, wenn ich nicht in den 100% Vetrag rutschen möchte. Nun ist es so, dass wir in der Babyplanung sind und mein befristeter Vertrag demnächst wieder endet und ich ihn verlängern müsste. In meinem Job erhalte ich durch die aktuelle Situation, sofort ein Beschäftigungsverbot. Meine Frage nun: Sollte ich ein paar Tage vor Ablauf des befristeten Vertrages einen positiven Test in den Händen halten, könnte ich dann den befristeten Vertrag nicht unterschreiben damit ich in den 100% Vetrag rutsche um dadurch mehr Elterngeld zu erhalten? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das können Sie machen,wenn Sie tatsächlich VZ arbeiten können. Der AG darf Sie immer umsetzen und Sie haben dann ein echtes Problem. Ehrlich, wenn ich der AG wäre würde ich den AN in diesem Fall erst mal einige Woche kommen lassen. Und wenn er nur auf dem Stuhl sitzt und Däumchen dreht. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du kannst kein Vollzeit BV beanspruchen, wenn du eigentlich nicht Vollzeit arbeiten würdest.


LenMai

Beitrag melden

Aber was wäre wenn ich kurz vor Ablauf des befristeten Vertrages weiß dass ich schwanger bin, mich dann krank melde bis der neue Monat beginnt. Ich würde ja dann in den Vollzeitvetrag wieder automatisch reingehen da ich den befristeten Vertrag nicht unterschrieben habe.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Gewagt.... Weil würdest du ohne Schwangerschaft Vollzeit arbeiten?


LenMai

Beitrag melden

Nein. Definitiv ist es ein Risiko wenn es doch zu einer Fehlgeburt kommen sollte. Möchte nur die Antwort von Frau Bader erhalten wie das ganze rechtlich aussieht ob es funktionieren könnte


Andrea6

Beitrag melden

Und du weißt bereits jetzt, daß du genau dann krank sein wirst?


LenMai

Beitrag melden

Ich weiß ja definitiv vor Ende des Monats ob ich schwanger bin und kann mich dann auch für die restlichen Tage krank schreiben lassen


User-1753445573

Beitrag melden

o.t.


LenMai

Beitrag melden

Ich kann 3 Tage ohne ärztliche Krankmeldung Zuhause sein. Außerdem wurde ich bei meiner ersten Schwangerschaft auch erstmal krank geschrieben bis ich ein Termin beim Betriebsarzt hatte


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Als wenn eine RA dir zu Sozialbetrug rät. Es ist ein Risiko Vollzeit ein BV zu haben, wenn die Voraussetzungen nicht passen. Fehlende Kinderbetreuung. Ohne neue Schwangerschaft würdest du ja sicher nicht Vollzeit arbeiten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen an Sie. Mein Arbeitsvertag läuft in 2 Monaten aus und ich befinde mich im absoluten Beschäftigungsverbot. Bis zur Geburt habe ich dann noch 2 Monate. Wie sieht das dann aus mit ALG I? Eigentlich habe ich ja einen Anspruch darauf aber da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe ...

Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen und meinen Beitrag lesen. Des weiteren hoffe ich sehr, dass Sie meine Frage beantworten können und ich somit nicht weiter endlos verzweifeln muss. Zu meiner jetzigen Situation: Ich bin in der neunten Woche schwanger, mache ein Fernstudium und arbeite als Teilzeitkraft ...

Liebe Frau Bader,  ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...