LenMai
Guten Tag Frau Bader, ich habe nach meiner Elternzeit einen befristeten Änderungsvertrag unterschrieben mit einem reduzierten Stundenumfang. Mein Vertrag von 100% wurde somit eingefroren, da ich den Änderungsvertrag jedes Jahr erneut verlängern muss, wenn ich nicht in den 100% Vetrag rutschen möchte. Nun ist es so, dass wir in der Babyplanung sind und mein befristeter Vertrag demnächst wieder endet und ich ihn verlängern müsste. In meinem Job erhalte ich durch die aktuelle Situation, sofort ein Beschäftigungsverbot. Meine Frage nun: Sollte ich ein paar Tage vor Ablauf des befristeten Vertrages einen positiven Test in den Händen halten, könnte ich dann den befristeten Vertrag nicht unterschreiben damit ich in den 100% Vetrag rutsche um dadurch mehr Elterngeld zu erhalten? Viele Grüße
Hallo, das können Sie machen,wenn Sie tatsächlich VZ arbeiten können. Der AG darf Sie immer umsetzen und Sie haben dann ein echtes Problem. Ehrlich, wenn ich der AG wäre würde ich den AN in diesem Fall erst mal einige Woche kommen lassen. Und wenn er nur auf dem Stuhl sitzt und Däumchen dreht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du kannst kein Vollzeit BV beanspruchen, wenn du eigentlich nicht Vollzeit arbeiten würdest.
LenMai
Aber was wäre wenn ich kurz vor Ablauf des befristeten Vertrages weiß dass ich schwanger bin, mich dann krank melde bis der neue Monat beginnt. Ich würde ja dann in den Vollzeitvetrag wieder automatisch reingehen da ich den befristeten Vertrag nicht unterschrieben habe.
Mitglied inaktiv
Gewagt.... Weil würdest du ohne Schwangerschaft Vollzeit arbeiten?
LenMai
Nein. Definitiv ist es ein Risiko wenn es doch zu einer Fehlgeburt kommen sollte. Möchte nur die Antwort von Frau Bader erhalten wie das ganze rechtlich aussieht ob es funktionieren könnte
Andrea6
Und du weißt bereits jetzt, daß du genau dann krank sein wirst?
LenMai
Ich weiß ja definitiv vor Ende des Monats ob ich schwanger bin und kann mich dann auch für die restlichen Tage krank schreiben lassen
Soie
o.t.
LenMai
Ich kann 3 Tage ohne ärztliche Krankmeldung Zuhause sein. Außerdem wurde ich bei meiner ersten Schwangerschaft auch erstmal krank geschrieben bis ich ein Termin beim Betriebsarzt hatte
Mitglied inaktiv
Als wenn eine RA dir zu Sozialbetrug rät. Es ist ein Risiko Vollzeit ein BV zu haben, wenn die Voraussetzungen nicht passen. Fehlende Kinderbetreuung. Ohne neue Schwangerschaft würdest du ja sicher nicht Vollzeit arbeiten.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen an Sie. Mein Arbeitsvertag läuft in 2 Monaten aus und ich befinde mich im absoluten Beschäftigungsverbot. Bis zur Geburt habe ich dann noch 2 Monate. Wie sieht das dann aus mit ALG I? Eigentlich habe ich ja einen Anspruch darauf aber da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen und meinen Beitrag lesen. Des weiteren hoffe ich sehr, dass Sie meine Frage beantworten können und ich somit nicht weiter endlos verzweifeln muss. Zu meiner jetzigen Situation: Ich bin in der neunten Woche schwanger, mache ein Fernstudium und arbeite als Teilzeitkraft ...
Hallo :) ich befinde mich seit 2 Wochen im Beschäftigungsverbot (von Arzt), mein Chef schreibt mir aber ständig WhatsApp dass ich noch dies oder jenes erledigen soll. War jetzt schon 2x im Geschäft deshalb. Wenn ich dann denke, jetzt ist alles erledigt kommt die nächste WhatsApp mit iwas. Habs Gefühl er will mir noch was reindrücken, weil ich ...
Hallo :) ich bin seit 9 wochen Krankgeschrieben, und habe gestern erfahren das ich schwanger bin. Mein AU läuft jetzt am Freitag den 21.03 ab, wie ist das wenn ich am Montag den 24.03 einen Beschäftigungsverbot kriege, kriege ich dann mein Grundgehalt vom Arbeitgeber oder würde ich die kommende 9 Monate vom Krankenkasse bezahlt ?
Sehr geehrte Frau Bader, leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher. Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...
Hallo Frau Bader, zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Rückkehr Arbeitsplatz während Stillzeit
- Überweisung wird nicht ausgeführt
- Unterhalt, umgangsrecht