Eileen1202
Guten Tag Frau Bader, Ich habe gerade folgende Situation: Ich bin Erzieherin in einer KiTa und seit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft vor knapp 2 Wochen im Beschäftigungsverbot. Da ich im Januar meinen Arbeitgeber gewechselt habe, ist der Vertrag nur bis 31.12.2015 befristet. Aufgrund meiner Schwangerschaft wird er nicht verlängert. Ich wäre also ab Januar 2016 arbeitslos bis zur Geburt (Mai 2016). Das ist für uns ein finanziell großes Problem, da mein Mann noch ein Abendstudium macht und nur eine geringfügige Beschäftigung, da er in der Einarbeitung ist. Er könnte von seinem AG aus erst ab Januar langsam Stunden aufbauen, so dass wir auch dort nicht weiter kommen. Würde ich die letzten 5 Monate Alg 1 beziehen, bekäme ich ja auch weniger Elterngeld. Ein Teufelskreis also. Ich habe meinem AG die Situation erklärt und gesagt, dass ich direkt nach Mutterschutz wieder einsteigen möchte und muss. Das Kind wäre versorgt. Mein AG meinte nur, dass dies in der Praxis oft nicht klappt wegen dem Stillen (das 2.mal, dass ich mich aufgrund meiner Schwangerschaft benachteiligt fühle). Die Reaktion meines AG war eindeutig: Vertrag läuft aus, ich soll 2 Jahre Elternzeit direkt beantragen (weil man ja immer verkürzen kann), und mich dann nach der Elternzeit bei ihm (AG) neu bewerben. Ich habe eine Woche später erneut das Gespräch gesucht und um Vertragsverlängerung zumindest bis nach Mutterschutz gebeten. Das würde dem AG ja komplett erstattet. Jetzt muss der AG noch etwas prüfen und will sich deswegen kommende Woche zurückmelden. Sollte das klappen, wäre ja alles ok. Falls nicht, habe ich jetzt folgende Frage: Dürfte ich solange ich im Vertrag mit meinem jetztigen AG bin (aber nicht arbeiten darf), einen neuen Job (Teil oder Vollzeit) anfangen? Mein vorheriger AG hat nämlich wieder Stellenangebote und soweit ich weiß, werden Schwangere dort auch weiter beschäftigt. Ich möchte und muss ja auch arbeiten. Und das wäre eventuell die einzige Chance wieder als Schwangere beschäftigt zu werden. Gesucht wird ab sofort. Ich hoffe, es ist nicht zu verwirrend. Vielen Dank schonmal. MFG E.
Hallo, der Vertrag läuft aus u Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung. Wie wollen Sie bei einem anderen Ag Ihrer Tätigkeit nachgehen, wenn Sie ein BV haben? Ich verstehe das nicht. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wenn Du da wirklich arbeiten kannst und kein BV abgibst, dann könntest Du beim jetzigen AG um einen Aufhebungsvertrag bitten. Viel Glück.
Eileen1202
Hallo Sternschnuppe, vielen Dank für die Antwort. An Auflösungsvertrag hatte ich auch schon gedacht, aber dann habe ich finanziell gesehen wieder einen großen Nachteil, da mir dann kein Weihnachtsgeld zusteht bzw. Wenn nur anteilmäßig und derzeit brauchen wir jeden Euro. Deswegen ja die Frage, ob man gleichzeitig bei 2 AG beschäftigt sein kann trotz BV im 1. Verhältnis. Ansonsten würde ich mich ab Januar bewerben. Falls dann noch was frei ist. Dann bin ich auch über die 20. SSW und dürfte evtl. Wegen Kinderkrankheiten wieder arbeiten (habe da noch was im Kopf vom alten AG bzgl. Infektionsschutzgesetzt und Freistellung bis 20.ssw - der jetztige AG zieht alle Schwangeren immer durch BV aus dem Verkehr...) Lg
Mitglied inaktiv
Eileen, die Argumentation deines jetzigen AG hackt an einigen Stellen. Erstens, ohne AG kannst du gar keine EZ nehmen. Bei wem willst du die melden? Zweitens, welche AG ist bereits dich jetzt als Schwangere einzustellen, im Wissen das du nach der Geburt oder spätestens nach der EZ wieder bei dem jetzigen arbeiten würdest. Drittens, stillen bedeutet nicht, das du nicht arbeiten kannst. Es erschwert das höchstens - je nachdem wie alt das Kind halt ist. Ich bin zum 1ten Geburtstag wieder arbeiten gegangen, Sohn ist inzwischen 3 Jahre und stillt immer noch. Völlig ohne Probleme. Direkt nach dem Mutterschutz arbeiten wird aber schwieriger, es würde wohl bedeuteten das du pumpst. Er will Dich behalten, dann soll er dir die Vertragsverlängerung geben, für die zeit wo du in EZ bist eine Vertretung finden und dann fertig. Ansonsten würde ich mir einen komplett neuen AG suchen und bei dem dann auch bleiben.
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