Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger - Vertrag läuft aus - krankgeschrieben - Eterngeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger - Vertrag läuft aus - krankgeschrieben - Eterngeld

katy2312

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Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und im Sommer läuft mein Vertrag aus (3 Monate vor Mutterschutz). Wahrscheinlich werde ich dann krankgeschrieben sein. Für die Berechnung des Elterngeldes gilt dann trotzdem nur die "gesunden" 12 Monate vor dem Mutterschutz? Wenn ein BV besteht, dann muss es mit dem Arbeitsvertrag auslaufen, sonst kriege ich kein ALG1, oder? Wenn ich während der Arbeitslosigkeit nicht krank geschrieben werde, muss ich dann trotzdem mich bewerben, weil ich "arbeitssuchend" bin? Vielen Dank! MfG katy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Krankschreibung wegen der SchwS ist, dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen. Wie lange das BV geht, hängt vom Beruf und der Arbeit ab. Liebe Grüsse, NB


peekaboo

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Kein ALG... Evtl hast Du Anspruch auf Hartz IV LG Peeka


Mitglied inaktiv

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Welche Monate für das EG zählen kann man so nicht beantworten. Wenn Du krank geschrieben sein solltest zu der Zeit, dann würdest Du kein ALG beziehen (das würde das EG auch auf jeden Fall mindern, da diese Monate voll angerechnet werden, aber mit 0,-€), sondern Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Ob der Bezug des Krankengeldes mit in die Berechnung des EG mit aufgenommen werden würde (wenn ja, dann ebenfalls voll angerechnet aber mit 0,-€ im Monat), hängt davon ab warum Du krank geschrieben wärst. Monate in denen Du Krankengeld beziehst aufgrund von schwangerschaftsbedingter Erkrankung (z.B. ständige Überlkeit, vorzeitige Wehen), dann fallen diese Monate raus und werden NICHT zur Berechnung hinzugezogen. Bist Du aber z.B. wegen einem gebrochenen Bein krankgeschrieben, dann zählen diese Monate werden aber mit 0,-€ aufgenommen (was das EG erheblich senkt). Wenn Du nicht krank geschrieben wirst, musst Du Dich nicht bewerben, es sei denn Du möchtest in der Zeit ALG1 beziehen. Denn ALG1 bekommt nur der der auch arbeiten will, und man kann auch schwanger arbeiten. Ein eventuelles BV kann gar nicht mit dem Arbeitsvertrag auslaufen, es sei denn der AG hat das BV ausgestellt, weil er Dir keinen schwangerschaftgerechten Arbeitsplatz geben kann. Hat der FA das BV ausgestellt, so bleibt dies bestehen und Du würdest ebenfalls Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes bekommen. Meines Wissens nach würden diese Monate dann aber auch bei der Berechung des EG nicht mit berücksichtigt. LG Sabine


katy2312

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Vielen Dank für die Antworten.


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