Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf der Mann auf ein Kind krankgeschrieben werden wenn die Mutter in Elternzeit

Frage: Darf der Mann auf ein Kind krankgeschrieben werden wenn die Mutter in Elternzeit

suclbe

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Mutter befindet sich mit 5 Monate altem Kind in Elternzeit. Der 5 jährige Sohn hat eine Zahn OP, kann der Vater für den Zeitraum der OP und der anschließenden 5 tägigen Betreuung krank geschrieben werden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie meinen Kinderkrank-Tage? Nein, da ja die Mutter zur Betreuung zu Hause ist. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Der Vater ist nicht krank und kann demzufolge auch gar nicht krankgeschrieben werden. Die Kind-krank-Tage, die du offenbar meinst, kommen zum Tragen, wenn keine Person im Haushalt das Kind ansonsten betreuen kann, und das ist ja nun nicht der Fall, wenn die Mutter daheim ist.


Felica

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Nein. Den Kinderkrank geht nur wenn es keine andere geeignete Person gibt welche die Betreuung übernehmen kann. Das sollte der Mutter aber in der Situation möglich sein.


basis

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Ist es ernsthaft der Mutter und dem Säugling zuzumuten für die Zeit der OP das Kind im KH zu betreuen? Die 5 Tage danach kann Papa sicherlich nicht einfach daheim bleiben, das ist klar. Aber ich persönlich würde mit meinem 5-Monate alten Säugling ungern stundenlang in irgendwelchen Krankenhäusern rumhängen, auch wenn es "nur" eine Zahn-OP ist. Und wenn man danach 5 Tage Betreuung daheim braucht ist es ja vermutlich nicht 1x Bohren bitte.


Felica

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Der Vater kann ja auch Urlaub nehmen für den Tag der OP. Das müsste er auch dann oder die Mutter wenn diese nicht zufällig daheim wäre. Weil Kinderkrank gilt für den OP-Tag eh nicht. Und leider ist es wohl wirklich so.


Tini_79

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Man kreuzt auf dem Kind- krank- Schein an, dass keine andere Person die Betreuung übernehmen kann- fertig. Meint ernsthaft jemand, nun fragt die Kasse des Vaters, ob nicht vielleicht doch die Mutter des Kindes, die Oma oder der Großneffe einspringen könnten??? Ja, für eine ambulante OP gibt es eigentlich keine Erstattung des Verdienstausfalls durch die Kasse, wer auch immer sich diesen Quatsch ausgedacht hat. Wenn der KiA nett ist, stellt er den Krankenschein ab dem.Tag aus, einreichen und gar nicht weiter bei der Kasse nachfragen.


Tini_79

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Und wenn die Mutter gerade im Urlaub ist? Reicht man dann bei der Kasse das Flugticket oder eine Postkarte als Nachweis ein? Ist die Mutter krank (geschrieben) und kann deshalb das kranke Kind nicht betreuen, dann erfragt die Kasse des Kindes das wo genau? Ist ein Elternteil nicht berufstätig, dann entfällt komplett der Anspruch auf 10 Tage Kind- krank, egal, ob der Elternteil zu Hause ist oder sonst wo oder oder... Wohl kaum.


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