Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Versetzung bei Teilzeit in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Versetzung bei Teilzeit in Elternzeit

NettiB

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im Oktober 17 schwanger geworden mit Zwillinge, bin direkt ins BV und habe diese im Juni 18 zur Welt gebracht. Ich habe zunächst 2 Jahre Elternzeit für einen meiner Söhne beantragt. Im März diesen Jahres habe ich dann bei meinem AG beantragt ab Nov. diesen Jahres wieder in TZ für 24 Stunden wöchentlich arbeiten zu wollen. Ich habe zunächst keine Rückmeldung erhalten, sah das dann also als genehmigt an. Im Mai habe ich dann für die Kita meiner Tochter eine Arbeitsbescheinigung bekommen, welche mir auch anstandslos von der Kundenzetrumsleitung ausgefüllt wurde. Nun habe ich nochmal mit dieser telefoniert und es wurde mir mitgeteilt, dass ich zwar ab November zurück kommen kann, aber der Niederlassungsleiter meinen neuen Vertrag noch nicht unterschreiben will, da er noch nicht weiß in welchem Kundenzetrum ich arbeiten soll. Zu unsere Niederlassung gehören 3 Kundenzentren. Zentrum 1 ist ca. 40 Minuten entfernt, in dem habe ich vor dem Bv gearbeitet, Zentrum 2 ist genauso weit entfernt, Zentrum 3 ist ca. 1 1/2 Stunden entfernt. Natürlich wäre ich gern wieder bei meinen alten Kollegen, aber auch Z2 wäre zur Not ok. Zentrum 3 wäre für mich gar nicht machbar. Ich habe eine Arbeitsteit von 8:30 Uhr bis 14:30 Uhr beantragt. Da ich 3 Kinder habe und diese in 2 verschiedene Einrichtungen gehen, muss ich diese ja morgens erstmal wegbringen. Die Kitas öffnen erst 7 Uhr. Laut Arbeitsvertrag kann ich natürlich in jedem Zentrum eingesetzt werden, aber muss ich das tatsächlich so akzeptieren oder gibt es da eine Regelung wegen Unzumutbarkeit? Ich arbeite bei einem Bildungsträger und es gibt einige Honorarkräfte, deren Aufgaben ich auch übernehmen könnte. Könnte ich mich auch darauf berufen? Die Arbeitsbescheinigung der Kita ist zwar von Zentrum 1 ausgefüllt und auch der Leitung unterschrieben worden, aber es ist kein Arbeitsort vermerkt. Leider hat unser NL wenig Verständnis für Frauen mit Kindern und es ist eine Masche von ihm den Leuten einen Platz in der entferntesten Filiale anzubieten, in der Hoffnung das diese dann kündigen. Ich fühle mich dieser Willkür gerade etwas ausgeliefert. Vielen Dank für Ihre Zeit


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der AG Sie laut Vertrag auch in Z 3 einsetzen darf, haben Sie leider keine Chance. Reden Sie mit ihm. Liebe Grüße NB


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