Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Versetzung bei Teilzeit in Elternzeit / Worauf muss ich achten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Versetzung bei Teilzeit in Elternzeit / Worauf muss ich achten

kittikatti

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Liebe Frau Bader, ich kehre nach einer 12monatigen Elternzeit mit dem Status Teilzeit in Elternzeit ins Unternehmen zurück. Ich habe 30 Stunden Tätigkeitsumfang für zwei Jahre angemeldet. Nun sagt meine bisherige Vorgesetzte, sie könne mir aktuell keine Tätigkeit anbieten, und hat für mich intern eine Alternative gefunden. Ich soll für zunächst 12 Monate in eine andere Abteilung versetzt werden. Ich habe einen außertariflichen Vertrag, in der anderen Abteilung gibt es allerdings nur Tarifverträge. Nun wird eine Vertragsänderung für mich ausgearbeitet. Mein Gehalt soll zwar gleich bleiben, aber das Grundgehalt liegt deutlich niedriger, über verschiedene Zulagen komme ich auf das vorige Niveau. Ich habe die Frage, worauf ich bei einer befristeten Vertragsänderung achten muss. Könnte diese Gehaltsumstellung auch Konsequenzen bei einem evtl. Bezug von Arbeitslosengeld haben? Ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wesentlich ist, dass der tatsächlich gezahlte Lohn dem Vollzeitlohn entspricht. Inwieweit die Zulagen sich auf das Arbeitslosengeld auswirken, weiß ich auf Anhieb nicht. Am besten fragen Sie da bei der Agentur für Arbeit nach. Liebe Grüße NB


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