euqinimo
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe Einkünfte aus einer Festanstellung, wie auch aus einem Minijob auf 450€ Basis. Die verfügbaren Elterngeldrechner im Internet können das Elterngeld aus dieser Kombination nicht berechnen. Ist es nun so, dass die Nettobeträge von meinen Abrechnungen summiert werden und sich daraus das Elterngeld zu 65-100% (je nach EndSumme) errechnet oder nenne ich die Bruttoeinkünfte beim zuständigen Amt und diese errechnen ein Netto mit Pauschalbeträgen die abgezogen werden, welches dann aber zu einem geringeren Elterngeldbetrag führt (so habe ich es zumindest im Internet gelesen)? Sprich die Summe die ich selber errechnen würde anhand meines Nettos, wäre demnach höher, als die Summe die das Amt errechnet? lieben Dank, Inge
Hallo, das wird berechnet wie folgt: Ihr gesamtes Brutto-Einkommen im Bemessungszeitraum wird durch 12 geteilt. Wenn Sie Einkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit haben, dann wird zuvor eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen, der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dies sind derzeit 1.000 Euro pro Jahr, also 83,33 Euro pro Monat. So erhält man das durchschnittliche Brutto-Monats-Einkommen. Davon werden Steuern in pauschaler Form abgezogen. Außerdem werden Sozialabgaben in pauschaler Form abgezogen. Liebe Grüße NB
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Hallo liebe Frau Bader, ich arbeite in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Vollzeit, dazu habe ich, um mein Nettogehalt aufzustocken von meinem AG einen Brutto=Netto-Aushilfsvertrag über 350,00 Euro (ebenfalls unbefristet) bekommen. Steht mir dieses Geld in Mutterschutz und Elternzeit gar nicht mehr zu? Wird etwas anteilig berechnet od ...
Hallo Frau Bader, Mein Sohn ist am 27.3.2011 geboren. Seid 1.1.2012 arbeite ich 30 Stunden die Woche und bin bis 27.3.2014 in Elternzeit. Jetzt überlege ich nach der Elternzeit weiter Teilzeit für 30 Stunden zu beantragen. Mein bedenken ist nur dass wir ein zweites Kind wollen und ich dann wieder gerne 1800 als Eltergeld hätte. Ich habe ein Elte ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zur Berechnung des Elterngeld Plus bei Teilzeitarbeit für den Mann im Partnermonat. Grundsätzlich wissen wir wie die Berechnung erfolgt, ehemaliger Netto Verdienst minus Teilzeitverdienst = Differenz. von der Differenz werden dann 65% ausgezahlt. Bsp. Gehalt vor Geburt netto 2200 €, Verdienst in Teilz ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
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Hallo, ich habe eine Frage zu meiner Situation. Und zwar arbeite ich zurzeit in Elternzeit in einem anderen Unternehmen 40%. Meine Elternzeit endet am 13.06. Danach nehme ich in meinem alten Unternehmen den Urlaub, den Resturlaub, der geht bis zum 16.09. Während dieser Zeit arbeite ich da, wo ich jetzt auch in der Elternzeit gearbeitet habe, auf ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zur Berechnung von Mutterschutzlohn bzw. Gehalt im Falle einer erneuten Schwangerschaft während bzw. im Anschluss an die Elternzeit und würde mich sehr über eine juristische Einschätzung freuen. Zu meiner Situation: 1.Kind: geboren im Juli 2020 2. Kind: geboren im Juli 2025 Ich bin Ärztin und CMV-n ...
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