Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verschiedene Netto Beträge bei Berechnung des Eltergeldes

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verschiedene Netto Beträge bei Berechnung des Eltergeldes

euqinimo

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe Einkünfte aus einer Festanstellung, wie auch aus einem Minijob auf 450€ Basis. Die verfügbaren Elterngeldrechner im Internet können das Elterngeld aus dieser Kombination nicht berechnen. Ist es nun so, dass die Nettobeträge von meinen Abrechnungen summiert werden und sich daraus das Elterngeld zu 65-100% (je nach EndSumme) errechnet oder nenne ich die Bruttoeinkünfte beim zuständigen Amt und diese errechnen ein Netto mit Pauschalbeträgen die abgezogen werden, welches dann aber zu einem geringeren Elterngeldbetrag führt (so habe ich es zumindest im Internet gelesen)? Sprich die Summe die ich selber errechnen würde anhand meines Nettos, wäre demnach höher, als die Summe die das Amt errechnet? lieben Dank, Inge


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das wird berechnet wie folgt: Ihr gesamtes Brutto-Einkommen im Bemessungszeitraum wird durch 12 geteilt. Wenn Sie Einkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit haben, dann wird zuvor eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen, der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dies sind derzeit 1.000 Euro pro Jahr, also 83,33 Euro pro Monat. So erhält man das durchschnittliche Brutto-Monats-Einkommen. Davon werden Steuern in pauschaler Form abgezogen. Außerdem werden Sozialabgaben in pauschaler Form abgezogen. Liebe Grüße NB


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