Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - "welches" Netto wird zur Berechnung herangezogen?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld - "welches" Netto wird zur Berechnung herangezogen?

junimami2001

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Hallo, ich habe eine Frage, die mich natürlich grundlegend beschäftigt, auf die ich noch keine Antwort gefunden habe. Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert und habe dementspr. auf der Gehaltsabrechnung das gesetzliche Netto. Danach kommen dann die persönlichen Be-und Abzüge wie die Beiträge wie VWL und die Krankenversicherung und darunter erscheint dann der tatsächliche Auszahlungsbetrag. 1. Welches der "Beiden Netto" gilt denn nun? Das gesetzliche Netto oder der tatsächliche Auszahlungsbetrag? 2. Bin ich in der Elternzeit tatsächlich wieder beitragsfrei bei der GKV versichert? Vielen, vielen Dank für die Beantwortung! Es ist schade, wenn einem die Geldsorgen die Vorfreude verderben und hoffe, durch ein paar geklärte Fragen etwas beruhigter in die Schwangerschaft zu gehen. Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ich denke, der Auszahlungsbetrag 2. Obwohl freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse während der Elterzeit über kein eigenes Einkommen verfügen, muss dieser Personenkreis trotzdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Zu diesem Ergebnis ist das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 26.05.2004, Az. B 12 KR 27/02 R, gekommen. Liebe Grüsse, NB


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