Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin die Mutter einer 7 Monate alten Tochter. Mit dem Vater bin ich nicht verheiratet ich lebe aber mit ihm zusammen. Solange wir das nicht beantragen haben wir doch nicht das gemeinsame Sorgerecht sondern ich das alleinige, oder? Wie ist das, kann er trotzdem mit meiner Einwilligung Steuerklasse 2 beantragen? Und wie weit rückwirkend geht das (Kind wurde im Dezember geboren) Wenn mir etwas passiert, wo kommt meine Tochter dann hin? Kann man notarlich festlegen, daß sie bei meinem Freund bleibt oder wenn uns etwas passiert, daß sie dann zu meinen Eltern kommt? Eine andere Frage ist, ob man norarlich festlegen kann bevor man heiratet, daß man wieder das alleinige Sorgerecht hat im Falle einer Scheidung? Viele Grüße von Jolin
Liebe Jolin, 1. Zum Thema Versterben der Eltern stehen unter schon mehrere Beiträge 2. Das Sorgerecht haben Sie alleine 3. Das mit der Steuerklasse weiß ich nicht- bin leider kein Steuerberater :-) Fragen Sie doch mal beim Finanzamt nach. N. Bader
Mitglied inaktiv
Hallo Jolin !! Zur Steuerklasse kann ich dir sagen, dass es bei uns auch so ist, und mein freund direkt nach der Geburt seine Steuerklasse ändern konnte ( ich meine auch ohne meine Einwilligung) weil es ja schliesslich sein Kind ist und wir zusammenleben. Dein Freund kann sogar deinen Kinderfreibetrag auf seine Steuerklasse bekommen. Das ist insofern günstig, wenn du eh nicht arbeitest und er ja sonst verfällt. Wenn du dann wieder arbeiten möchtest und den halben Freibetrag wieder auf deine Steuerkarte haben möchtest, dann kann man das immer zum Ende jeden Jahres ändern lassen, weil dann ja auch neue Steuerkarten rauskommen. Das kannst du aber auch alles im Bürgerbüro im Rathaus erfahren. Die wissen da eigentlich auch bescheid. Alles Gute und viele Grüße aus Bonn Coxy
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