Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vermittungsangebot obwohl in Beschäftigung

Frage: Vermittungsangebot obwohl in Beschäftigung

Surematu

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Guten Morgen Frau Bäder, ich hoffe Sie können mir rein rechtlich einige Infos geben. Ich habe vor kurzem ein Vermittlungsangebot erhalten auf das ich mich bewerben sollte. Zu meiner Ausgangsituation: seit Oktober 2017 aus der Elternzeit, März 2018 in Arbeit mit Wechsel in Mai2018 zu einem neuen AG, da vorher über Zeitarbeit und im Februar unbefristeter Vertrag, dort bin ich 30 Stunden tätig über Mindestlohn in Muttischicht. Alleinerziehend mit noch nicht 3 jährigen Kind. Angebot vom Jobcenter Mo-So 8-22 Uhr zum Mindestlohn allerdings 40 Stunden. Ich soll mich schriftlichen äußern,warum ich mich nicht bewerbe,da ich dies eine Vollzeitstelle ist. Oben genante Ausgangssituation habe ich im Vermittlungsangebot geäußert. Wir erhalten 100 Euro vom Jobcenter, die direkt an den Vermieter gezahlt werden. Darf mir das Jobcenter die 100 Euro sanktionieren? Für mich ist es unglaublich, da ich als night gewillt hingestellt werde obwohl ich doch sichtlich mehr zu unserem Leben beitrage als das Jobcenter. Dürfen die mich zwingen mich dort zu bewerben, obwohl es unsere Situation nicht zu lässt,diesen Job anzutreten? Vielen Dank für Ihre fachliche Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist, wie lange Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Vollzeit zu üblichen Tageszeiten? Dann halte ich es für nicht zulässig, bei einem Kind von unter 3 Jahren alleinerzeihend Schicht zu verlangen. Liebe Grüße NB


Felica

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Solange ihr Geld von denen bekommt, egal wie viel oder wenig, wahrscheinlich schon. Allerdings dürfen sie dich meines Wissens nach nicht dazu zwingen einen 40 Std Job anzunehmen solange das jüngste Kind noch keine 3 Jahre alt ist. Danach aber sehr wohl schon. Ich würde denen mal vorgreifen, mit dem jetzigen AG reden ob man du nicht dann aufstocken kannst. Falls der sein OK gibt, hättest du meiner Meinung nach recht gute Argumente warum du nicht auf einer schlechter bezahlten Job bewerben musst wenn die derzeitige Situation befristet ist. Auch die Betreuung dürfte ja ein Problem sein denn bis 22.00 müsstest du ja eine haben. Machen ja die wenigsten KiTa´s. Ich würde aber alles tun um so schnell wie möglich auch auf die 100 € von denen verzichten zu können. Schau mal ob Kindergeldzuschlag und Wohngeld nicht greifen könnten wenn du das noch nicht gemacht hast.


Rotkehlchen

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Na ja, auf die Stelle bewerben und den Job antreten sind ja zwei verschiedene Dinge. Ich glaube, das Jobcenter hat in solchen Fällen immer die Hoffnung, dass der Arbeitgeber und der Bewerber doch eine Lösung hinsichtlich der Arbeitszeiten finden. Die Aufgabe des JC ist es halt nun mal, alles zu versuchen, dass du aus dem Leistungsbezug raus kommst... Also ich denke, die pragmatische - wenn auch für dich natürlich etwas nervige - Lösung ist: Bewirb dich einfach und schreib vielleicht in die Bewerbung schon rein, dass du allerdings nur von Mo bis Fr von X bis Y Uhr arbeiten kannst (so wie es deine Betreuungssituation halt zulässt. Ggf könntest du ja die Kita-Zeiten auch noch aufstocken, wenn du länger arbeitest?). Wenn das dem Jobcenter bekannt ist, dürften sie dir das auch nicht zum Nachteil auslegen (von wegen, keine ernsthafte Bewerbung). Falls du tatsächlich zum Vorstellungsgespräch eingeladen wirst, musst du halt schauen, ob ihr euch bzgl der Arbeitszeiten einigen könnt. Wenn nicht - wofür ja erstmal alles spricht - bleibt halt alles so, wie es ist, aber du hast dich gegenüber dem JC kooperativ gezeigt.


cube

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Man darf bei der ganzen Sache nicht vergessen: sowas spuckt der Computer aus. Der wurde zuvor mit Daten gefüttert, die oft nur so in etwa passen. Bspl.: jemand hat Werbekaufmann/frau gelernt - da rutscht er in diesem System automatisch in jeden kaufmännischen Beruf und soll sich auf Stellen bewerben, die er gar nicht ausführen kann, weil in der Werbung der Kaufmann zB Buchhaltung nur in der Berufsschule pro Forma hat. Soll sich aber nun bewerben auf Stellen, die ganz explizit nur buchhalterische Tätigkeit sind. Die SB schauen nicht auf den Einzelfall - die leiten weiter, was das System ausgespuckt hat. Also zB auch ein Jobangebot, dass schlechter ist, als dein aktueller Job, aber eben eine VZ-Beschäftigung. Tatsächlich musst du dich nur bewerben - die Stelle annehmen musst du nicht, da du ja einen Job hast. Oder aber du musst vorher begründen, warum du dich nicht bewirbst. Am besten deinen SB anrufen und das sofort klären bzw. nachfragen, warum du das tun sollst. Was ich nicht machen würde: einfach nicht bewerben, ohne das vorher abgeklärt zu haben. Das kann Sanktionen nach sich ziehen, weil du dich damit sozusagen gegen die Bemühungen des JC sperrst.


luvi

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Hallo, Bei deinem Einkommen könntet ihr Anspruch auf Wohngeld und evtl. auch Kinderzuschlag haben. Beantrage doch beides, so kommst du evtl. vom Jobcenter-Leistungsbezug weg. LG luvi


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