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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 13. April 2007 meine Tochter 5 Wochen zu früh auf die Welt gebracht. Meine Elternzeit geht noch bis zum 14. August diesen Jahres. Geld bekomme ich jedoch nur noch bis April. Ich habe psychische Probleme und bin auch in Behandlung. Meine Ärztin sagt, dass ich auf keinen Fall im August wieder arbeiten kann. Eine Verlängerung der Elternzeit steht mir ja nicht zu. Wäre es sinnvoll mich jetzt schon krankschreiben zu lassen und wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren? Muss meine Krankenkasse schon vor August etwas zahlen wenn ich krankgeschrien bin? Von wem bekomme ich mein Geld wenn ich im August erst gar nicht anfangen kann zu arbeiten? Vielen Dank
Hallo, Möglichkeit 1: EZ verlängern (mit Zustimmung AG) Möglichkeit 2: Mit der Ärztin reden. In der EZ müssen Sie aber nicht krankgeschrieben werden-wenn dann nur, um den AG vorzuwarnen Liebe Grüsse, NB
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