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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 13. April 2007 meine Tochter 5 Wochen zu früh auf die Welt gebracht. Meine Elternzeit geht noch bis zum 14. August diesen Jahres. Geld bekomme ich jedoch nur noch bis April. Ich habe psychische Probleme und bin auch in Behandlung. Meine Ärztin sagt, dass ich auf keinen Fall im August wieder arbeiten kann. Eine Verlängerung der Elternzeit steht mir ja nicht zu. Wäre es sinnvoll mich jetzt schon krankschreiben zu lassen und wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren? Muss meine Krankenkasse schon vor August etwas zahlen wenn ich krankgeschrien bin? Von wem bekomme ich mein Geld wenn ich im August erst gar nicht anfangen kann zu arbeiten? Vielen Dank
Hallo, Möglichkeit 1: EZ verlängern (mit Zustimmung AG) Möglichkeit 2: Mit der Ärztin reden. In der EZ müssen Sie aber nicht krankgeschrieben werden-wenn dann nur, um den AG vorzuwarnen Liebe Grüsse, NB
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Hallo , ich bin aktuell Schwanger und bin seit dem 28.05 krankgeschrieben bis zum 10.07. Da ich mit einer ähnlichen Diagnose im März vor meine Schwangerschaft krankgeschrieben war befinde ich mich derzeit im Krankengeld . Nun hab ich während der Au ein ärztliches Beschaftigubgsverbot bekommen was am 17.06 begonnen hat . Nun zahlt die Krank ...
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Liebe Frau Bader, in 4 Wochen endet nach insgesamt 5 Jahren meine Elternzeit (erster Sohn wurde 09/2019 geboren und eine Tochter 08/2021). Ich möchte und kann erst frühestens ab November wieder arbeiten, welche Möglichkeiten habe ich rechtlich, denn meine Elternzeit endet ja schon Ende August. Habe ich einen Urlaubsanspruch in meiner Elternzeit ...
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Sehr geehrte Frau Bader, gerne würde ich meine Elternzeit verlängern. Bisher beantragt ist die Elternzeit bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Ich möchte meinen AG gerne so früh wie möglich über mangelnde Betreuungsmöglichkeiten informieren und um ein Jahr also bis 2026 verlängern. Ist das Zustimmungspflichtig beim 2. Antrag und muss m ...
Hallo Frau Bader, ich bin Wissenschaftlerin mit einem befristeten Arbeitsvertrag und nach der Geburt unserer Tochter aufgrund der Nutzung von Chemikalien im Labor aktuell im Stillbeschäftigungsverbot. Laut meines Wissens wird nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz der Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) an einen befriste ...
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