chahema
Hallo, liebe Frau Bader! Am 01. Mai 2013 muss ich nach 22 Monaten ET eigentlich wieder anfangen zuarbeiten. Nun gestaltet sich die Eingewöhnung mit unserer Tochter so schwierig (sie ist Frühchen aus der 28.SSW), dass man uns empfohlen hat, sie noch nicht in die Einrichtung zu geben. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe, um sicher zu gehen, dass mein Arbeitgeber einer Verlängerung zustimmt, denn ich habe ja die 2 Jahre nicht voll genommen und die sieben Wochen Frist sind auch verstrichen, da zu dem Zeitpunkt unsere jetzige Situation nicht abzusehen war? Ich möchte die bisherige gute Entwicklung unserer Tochter nicht auf's Spiel setzen, nachdem ihr Start so schwer war. Ich denke Ihnen schon für Ihre Antwort!
Hallo, hier haben Sie gar keinen Anspruch sondern müssen darauf hoffen, dass der Arbeitgeber zustimmt. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Verlängerung? Rechtlich? Zunächst mal gar keine! Wobei (gemäß der Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium Seite 70, Mitte) Elternzeit bis zum 3. Geburtstag mit einer Frist von 7 Wochen IMMER angemeldet werden kann - ohne Zustimmung des AG. Ich würde versuchen, dem AG die Sachlage zu erklären und um eine Verlängerung bitten. Und nach dem Urteil vom Bundesarbeitsgericht (vom 18.10.2011, 9 AZR 315/10) muss dazu noch nichtmal die Frist von 7 Wochen eingehalten werden, da diese Frist nur bei Erstanmeldung (nicht aber bei Verlängerung). Falls er nicht zustimmt, kannst du notfalls mit der 7 Wochen-Frist erneut in EZ gehen (bitte unbedingt alles schriftlich machen!) Wenn du es ganz genau, aktuell und rechtlich haltbar haben willst, ruf die Servicehotline 030 201 791 30* vom Familienministerium an, die haben die Broschüre herausgegeben und "machen" das BEEG. Gruß Sabine
chahema
Vielen lieben Dank für die Antwort! Vorhin hab' ich dort angerufen, und man hat mir dann auch empfohlen, wenn mein Arbeitgeber die Verlängerung ablehnt, einen Neuantrag zu stellen, den er dann wohl nicht ablehnen kann. Ich hoffe, dass ich das nicht tun muss, denn ich habe von der Kita und vom KiA eine schriftliche Erklärung, dass meine Tochter gegenwärtig nicht durch eine Einrichtung betreut werden kann. Heute nachmittag habe ich einen Termin bei ihm...
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