Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung Elternzeit wenn Kind krank

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verlängerung Elternzeit wenn Kind krank

Junikäfer

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Nach ca 1,3 Jahren Elternzeit läuft diese demnächst aus. Wenn das Kind nun aufgrund einer Erkrankung nicht in eine Betreuung kann ist dann eine Verlängerung der Elternzeit möglich auch wenn die 7-Wochen-Frist bereits verstrichen ist? Sozusagen als Härtefall? Gilt eine Verlängerung der Elternzeit als erneuter Abschnitt oder zählt die Verlängerung zu dem bereits genommenen Abschnitt der Elternzeit?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, reden wir von einer langwierigen schwerwiegenden Erkrankung oder einer normalen Kinderkrankheit wie Scharlach o einen Infekt? Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wie lange hast du zuerst Elternzeit gemeldet? Einer Verlängerung muss dein AG nicht zustimmen, wenn es weniger als 2 Jahre waren.


KielSprotte

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Wenn ich es richtig verstehe, ist das Kind jetzt um die 15-16 Monate alt und du hast du nur für ca. 1,5 Jahre EZ beantragt? Wenn ja, musst du wieder los, das hat dann nichts mit der 7-Wochen-Frist zu tun. Mit deinem ersten Antrag legst du dich verbindlich für die ersten 24 Lebensmonate des Kindes fest. Wenn der AG zustimmt, kannst du verlängern, aber du hast keinerlei Anspruch darauf. Und Kinderbetreuung ist nicht Sache des AG - wenn der auf deine Rückkehr besteht und du die Arbeit nicht wieder aufnehmen kannst oder willst, musst du kündigen.


Nelie1113

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Naja, ganz so wie hier wieder von einigen drastisch geschrieben wird "dann musst Du kündigen", "Kinderbetreuung ist Deine Sache" etc. ist es jetzt erst mal auch nicht. Wenn der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit nicht zustimmt hat jedes Elternteil Anspruch auf 10 Tage Kinderkrankengeld. Evtl. auch auf bezahlte Tage vom Arbeitgeber, das ist unterschiedlich geregelt. Wenn das Kind sehr schwer krank ist und bei Krankenhausaufenthalten etc. besteht in einigen Fällen sogar unbegrenzter Anspruch.


Felica

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oder je nach schwere der Krankheit auch Pflegezeit. Davon ab kann der AG immer freiwillig auf die Fristen verzichten.


Junikäfer

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angenommen von einer längerwierigen Erkrankung von der zunächst unklar ist wie lange sie dauert


mellomania

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dann weißt du aber nicht, wann das kind gesund ist und wie lange du noch elternzeit bräuchtest. das musst du schon definiert sagen. am besten stellst du die frage mit fakten nochmal. mit angenommen kann frau bader nicht antworten. wie soll behandelt werden? stationär? im kh? etcpp, das sind alles fakten die wichtig wären, um dir weiterhelfen zu können


Mitglied inaktiv

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Du musst diese Frage neu stellen mit allen Fakten, die relevant sind. theoretische Fragen nützen doch niemanden.


Felica

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es ist völlig egal ob das Kind krank ist oder gesund, welche Krankheit es hat. verlängern kannst du eh nur mit Zustimmung des AG da du weniger wie 2 Jahre angegeben hattest. Wie ich schrieb, muss der AG auch nicht auf die Frist bestehen, er kann es aber. Dann müsstest du eben entsprechend die Zeit überbrücken, sei es durch Urlaub, durch arbeiten oder Überstunden. Verlängerungen sind kein neuer Abschnitt. Trotz allen musst du schon dem AG einen Zeitraum sagen, er muss das nicht beliebig oft mitmachen weil wie gesagt du eh seine Zustimmung benötigst.


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