Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, es geht um meine Elternzeitverlängerung. Ich habe 2009 beantragt, mit folgendem Text: 2 Jahre im Anschluss an die Mutterschutzfrist. Voraussichtlicher Geburtstermin: xx.10.09 . Der eigentliche Geburtstermin war früher, dies hat mein AG durch die Geburtsurkunde dann auch erfahren. Bis jetzt läuft meine Elternzeit tatsächlich bis zum Geburtstag zuzüglich den 8 Wochen Mutterschutzfrist. Jetzt möchte ich meine bestehenden 2 Jahre um ein Jahr verlängern. Wenn ich jetzt das 3. Jahr Elternzeit nachlege, kann ich dann die folgende Formulierung verwenden: ...Verlängerung der bestehenden Elternzeit um ein Jahr im Anschluss an die ersten beiden Jahre. Wie verhält sich dies jetzt? Endet dann meine Elternzeit xx.10.12 zuzüglich den 8 Wochen Mutterschutzfrist? Kann man dies so schreiben? Oder gibt es eine bessere Formulierung, dass diese zusätzlichen 8 Wochen der Mutterschutzfrist erhalten bleiben? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, Sie können die EZ nur bis zu dem Tag nehmen, bevor das Kind drei Jahre alt wird.Erster Arbeitstag ist also der 3. Geb Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Sorry, aber du kannst deine Elternzeit nicht um 1 Jahr verlängern. Du kannst dein Recht auf 3 Jahre Elternzeit nicht um die Wochen des Mutterschutzes verlängern, da der Mutterschutz in fast jedem Fall auf die Elternzeit angerechnet wird. Selbst, wenn du zwischen dem Mutterschutz ein paar Tage Erholungsurlaub (= Arbeit bei vollem Lohn) eingelegt hättest, wäre der Mutterschutz mitgerechnet worden. Mit deiner Formulierung "2 Jahre im Anschluss an Mutterschutz" hast du 2 Jahre und 8 Wochen zuzüglich der Tage, die dein Kind eher kam, an Elternzeit in Anspruch genommen. Heißt im Umkehrschluss: Willst du die maximale Elternzeit (=3 Jahre) direkt hintereinander nehmen, musst du am 3. Geburtstag des Kindes wieder zur Arbeit gehen. Gruß Sabine
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