Minkimiez
Sehr geehrte Frau Bader, nach anderthalb Jahren Elternzeit endet diese am 25.12.2018. Mein Elterngeld habe ich auf die Monate aufteilen lassen. Nun meine Frage: Kann ich die Elternzeit verlängern und ein weiteres halbes Jahr dran hängen? Benötige ich hierzu unbedingt die Einwilligung vom Arbeitgeber? Kann ich für weitere 6 Monate nochmal Elterngeld beantragen also geht das überhaupt? Muss ich mich irgendwo zusätzlich melden? Liebe Grüße Romy
Hallo, Elterngeld bekommen Sie keins mehr. Die Elternzeit verlängern können Sie auch nur, wenn der Arbeitgeber zustimmen. Ein Anspruch hierauf gibt es nicht. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn dein elterngeld durch ist kannst du kein weiteres elterngeld beantragen. was war nach der elternzeit mit dem AG vereinbart? du musstest dich ja für die ersten beiden jahre festlegen, also eineinhalb jahre EZ danach arbeiten. daher benötigst du meines wissens nach die zustimmung des AG, da du unter zwei jahre EZ angemeldet hattest.
lymue92
Dir stehen bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres 3 Jahre Elternzeit zu. 18 Monate hast du weg. Da dein Floh noch unter 3 ist, reicht es deinem Arbeitgeber bis 7 Wochen vor Wiederaufnahme der Beschäftigung über die Verlängerung zu informieren. Zustimmen muss er nicht. Wäre dein Floh bereits 3 hat der Chef Mitspracherecht. Zum Beispiel wenn ihr vor der Einschulung mittels 4 Monaten eine Rundreise macht. Ist legitim und schon passiert. Nun zum finanziellen. Dir steht für die gesamte Elternzeit Betrag x zu. Nimmst du 12 monate Elternzeit wird dieser in diesem Zeitraum ausgezahlt. Bei 24 Monaten wird dieser Betrag halt auf diese aufgeteilt. Dein "budget" für die Elternzeit ist also aufgebraucht. Wenn du verlängerst dann ohne Einkommen. WICHTIG! Du bist in der Zeit nicht automatisch krankenversichert. AG muss nur zahlen wenn du auf Arbeit bist und Elterngeldstelle ist nach ablauf der "bezahlten Elternzeit " nicht zuständig. Jobcenter auch nicht da du arbeiten könntest. Bleibt nur Familienversicherung sofern verheiratet oder freiwillig. Beitrag variert bei den Kassen. Meine motte hat immunschwäche und ich musste mich bei Elternzeit von 21 Monaten damit auseinandersetzen.
chrissicat
Ich muss lymue92 widersprechen. Du benötigst definitiv die Zustimmung deines Arbeitgebers. Du musst dich verbindlich für die ersten 24 Monate festlegen. Da du nur die Elternzeit für die ersten 18 Monate verlangt hast, benötigst du für die Monate 19 - 24 die Zustimmung deines Arbeitgebers.
Felica
Auch das mit der Krankenversicherung stimmt nicht. wenn ein AN in der EZ ist, ist er darüber beitragsfrei versichert wenn gesetzliches Pflichtmitglied. Egal ob EG oder nicht. das ist der Vorteil der EZ.
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