Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

Frage: Verlängerung der Elternzeit nach 2 Jahren wurde abgelehnt

DaniBa29

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell (bis 30.09.17) noch in Elternzeit für meine Tochter (geb. 25.07.15) und wollte zum 01.10. wieder in meiner alten Firma arbeiten. Leider hat man mir nur eine Vollzeitstelle in einer anderen Niederlassung angeboten, die ca. 1 1/2 Stunden Fahrt von mir entfernt ist. Somit werde ich in keinem Fall zurückkehren. Daraufhin wollte ich meine Elternzeit gern bis zum 24.07.18 verlängern um ab dem 01.10.17 bei einer anderen Firma in Teilzeit zu arbeiten. Sowohl die Verlängerung als auch den neuen Job hat mein Chef "aus betrieblichen Gründen" abgelehnt. Darf er das? Und welche Möglichkeiten habe ich um den neuen Job antreten zu können? Wäre ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung möglich? Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Ich hoffe mein Anliegen ist verständlich erklärt und ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichem Gruß DaniBa29


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Nein, den Antrag auf Verlängerung der Elternzeit nach zwei Jahren kann er nicht ablehnen. Den neuen Job können nur ablehnen, wenn eine Kollision mit betrieblichen Interessen besteht, das kann er aber noch gar nicht beurteilen, weil sie ja noch gar nicht den neuen Job mitgeteilt haben. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Er muss es genau begründen. der Satz, aus betrieblichen Gründen alleine reicht nicht.


mellomania

Beitrag melden

wenn es direkt an die ersten zwei jahre drangehängt wird? ihr stehen doch gesetzlich 3 jahre (die ersten drei) zu. wenn das kind jetzt schon 5 ist und sie nur zwei jahre hatte und das dritte jahr NACH dem 3. geb. nehmen möchte ist es klar, aber so? versteh ich grad nicht...da hat der AG doch gar kein mitspracherecht...sie hat sich ja für die ersten zwei jahre erklärt...hmmm...und pauschal einen TZ job bei einem andren AG ablehen? klar, wenn es direkte konkurrenz ist ok aber so?


DaniBa29

Beitrag melden

Guten Morgen, zunächst, Danke für die bisherigen Antworten! Ich zitiere aus dem Ablehnungsschreiben: "Sehr geehrte Frau X, wie wir bereits in unserem persönlichen Gespräch erörtert haben, benötigt unsere Gesellschaft Sie als Arbeitskraft zur Besetzung der freien Position in xxx ab Oktober 2017. Ihrem Antrag auf Verlängerung der Elternzeit vom 18.07.17 können wir daher nicht zustimmen. Nach Beendigung Ihrer 26- monatigen Elternzeit lebt Ihr ruhendes Arbeitsverhältnis wieder auf, so dass Sie im Rahmen der vertraglich vereinbarten Ganztagstätigkeit an unserem Standort in xxx eingesetzt werden." Ich habe mich gestern außerdem von einem Anwalt beraten lassen, der noch alle Details prüft und mich heute Vormittag anrufen wird mit dem Ergebnis. Seiner ersten Einschätzung nach, muss mein Chef wohl nicht zustimmen aber er darf ablehnen. Und wenn ich nicht selbst kündigen möchte, läuft es wohl auf einen Aufhebungsvertrag hinaus.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ich glaube er irrt da. Das dritte Jahr, wenn nicht direkt ab dem zweiten Geburtstag genommen, muss 13 Wochen vorher angemeldet werden. Wann hast Du das genau gemacht ? Dann muss er Dir keinen Aufhebungsvertrag geben, sondern Du musst zeitig kündigen. Ansonsten kann es sogar sein, dass er Schadensersatz fordert, da Du den Vertrag nicht erfüllst. Bei was für einem Anwalt warst Du? Fachanwalt für Arbeitsrecht ? Der muss sowas aus dem Schlaf wissen.....


DaniBa29

Beitrag melden

Ja, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er meint, mein Fall wäre sehr komplex, daher die intensive Prüfung. Am 18.07. habe ich die Verlängerung schriftlich erklärt. Die 13 Wochen Frist gilt meines Erachtens erst ab dem 3. Geburtstag und meine Tochter ist gerade 2 geworden, da greift noch die 7-Wochen Frist, aber ich bin keine Expertin. Was ich nicht verstehe, ich habe einen rechtlichen Anspruch auf Elternzeit aber wenn sie abgelehnt wird, wie soll ich sie dann beanspruchen?! Ich hoffe Frau Bader kann Licht ins Dunkel bringen.


malini

Beitrag melden

Wenn du bereits einen Anwalt eingeschaltet hast, darf Fr. Bader nicht antworten!


DaniBa29

Beitrag melden

Warum darf sie das nicht? Ich bitte doch nur um ihre Einschätzung.


sungirl82

Beitrag melden

Ich würde jetzt sagen, dein Arbeitgeber ist leider im Recht. Hattest du 26 Monate Elternzeit? Die Regelung, dass das 3. Jahr ohne Zustimmung angehängt werden darf, gilt nur bei 2jähriger Elternzeit. Das wäre der Fall gewesen, wenn du Elternzeit bis zum zweiten Geburtstag genommen hättest. So war es zumindest bei mir.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sorry Leute, aber gerade wird es echt haarsträubend. Man muss MINDESTENS 2 Jahre EZ melden damit man auch OHNE Zustimmung des AG verlängern darf. es müssen eben nicht genau 2 Jahre sein, alles darüber hinaus ist auch OK. Und 26 Monate sind eindeutig mehr wie 2 Jahre. Was der AG darf ist aber das er eben wichtige betriebliche Gründe nennen darf und dann der Verlängerung widersprechen kann. IMO gilt das aber nur dann, wenn die AN bereits mehr wie 2 EZ-Abschnitte hatte und wenn es sich um EZ nach dem 3ten Lebensjahr handelt. Deshalb sicherheitshalber meine Nachfrage ob der AG die Ablehnung begründet hat. Das muss er nämlich in dem Falle. Die Frage ist ob diese Begründung ausreichend ist. Und die Frage ist auch, ob das ganze nicht "vorgeschoben" ist um die AN möglichst elegant loszuwerden. Den, wenn sie kündigt hat er genauso das Problem das er dann niemanden hat für die Stelle - die zudem 1,5 Std entfernt ist. Ob das möglich ist - rein vom Arbeitsvertrag aus - muss ebenso geprüft werden. Die 13 Wochen vorher beziehen sich zudem auf EZ welche zwischen dem 3ten und 8ten Lebensjahr genommen werden soll. IMO nicht für die welche vor dem 3ten genutzt wird. da langt die 7 Wochen Frist aus. Meiner Meinung nach kann der AG in diesem Falle gar nichts. Er hat weder ein Mitspracherecht - weil eben bereits mehr wie 2 Jahre EZ gemeldet und es sich um eine Verlängerung innerhalb der ersten 3 Jahre handelt und zudem die 7 Wochen Frist auch locker eingehalten wurde. Da zudem eh absehbar ist das die AN dort nicht wieder arbeiten will, würde ich es auch drauf ankommen lassen. das ganze richt eh nach "los werden wollen". Erschreckend empfinde ich es aber das der gefragte Anwalt diese Frage nicht aus dem Stehgreif weiß - ich hoffe einfach mal das er unsicher ist wegen der anderen Dinge die noch geprüft werden sollen.


DaniBa29

Beitrag melden

Vielen Dank für eure Antworten und Mühe :). @Danyshope So wie du es erklärt hast, hat es mir mein Anwalt heute morgen ebenfalls erklärt. Ich habe einen Anspruch auf die Fortsetzung der Elternzeit eben weil meine Tochter noch nicht 3 ist und dieser benötigt keine Zustimmung des Arbeitgebers, sondern nur die fristgerechte Mitteilung (7 Wochen)! Nachzulesen ist das auch auf Seite 87 in der Broschüre für Elternzeit und -geld des Bundesministeriums für Familien.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Klasse... Würde ich dem AG einfach mal nett mitteilen. Und alles Gute


DaniBa29

Beitrag melden

Danke schön :D! Das mache ich, ein Schreiben ist schon aufgesetzt.


mellomania

Beitrag melden

das dachte ich mir auch, daher fragte ich oben. und kündigen kann er dich in er elternzeit nicht. das ist dann sein problem, dass er dann so oder so niemanden für die stelle hat. wenn du tz bei einem andren ag arbeiten möchtest was keine konkurrenz zu deinem ag ist, kann er das ja auch nicht einfach so verwehren. du könntest ja zeitungen austragen etcpp..was sagt dein anwalt dazu? alles gute für euch!


DaniBa29

Beitrag melden

Die neue Stelle hat mein Chef mit der Begründung abgelehnt, dass die Elternzeit nicht weiterläuft und mein ursprüngliches Arbeitsverhältnis wieder auflebt. Die neue Firma ist kein Konkurrent, da in einer völlig anderen Sparte tätig. Ich wüsste auch nicht was er dagegen haben könnte, ihn stört es wohl mehr dass ich dann noch bis nächstes Jahr angestellt bin und er dringend jemanden in der Niederlassung braucht. Wenn ich den Job dort nicht mache, muss er jemand anderen einstellen, aber dann kann er mir nächstes Jahr keinen Job mehr anbieten. Er hat in dem persönlichen Gespräch mehr als deutlich gemacht dass meine Rückkehr in die Firma nicht erwünscht ist.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich habe für 22 Monate Elternzeit genommen und möchte diese verlängern. Mein Antrag ist vor knapp 8 Wochen (in der Frist) bei meinem Arbeitgeber eingegangen, habe bis heute aber keine Antwort erhalten. Gilt das als Zustimmung? Das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber ist seit der Schwangerschaft nicht besonders gut, weshalb ich mich nicht traue, nach ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (*27.07.23). Theoretisch müsste ich am 2. Geburtstag meines Sohnes (27.07.2025) wieder arbeiten gehen, jedoch würde ich die Elternzeit gerne bis zum 3. Geburtstag ausweiten/verlängern. Meine EZ habe ich mit dem ersten Antrag verbindlich auf 2 Jahre festgeleg ...

Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha ...

Hallo Frau Bader! Ich muss meine Elternzeit verlängern, da ich keinen Betreuungsplatz habe. Ich habe bisher ab Geburt 2 Jahre genommen (bis 30.10.2024). Da ich ich keinen Betreuungsplatz habe, würde ich gerne erstmal um 6 Monate verlängern, da die Möglichkeit besteht im Frühjahr 2025 einen Betreuungsplatz zu bekommen. Wenn dies aber nicht ...

Hallo,  kurz zu meiner Situation: Ich habe im September 22 ein Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit eingereicht.  Betrieb hat circa 11 Mitarbeiter (schwankt) Für meine Vertretung wurde jemand (bessere Ausbildung in dem Bereich) eingestellt, der nach meiner Elternzeit andere Sachen in der Firma übernehmen sollte Seit über einem Jahr ver ...

Hallo Frau Bader, für meinen 6 jährigen Sohn (*2018) hatte ich damals ab Geburt 1 Jahr Elternzeit beantragt und dann nochmal verlängert. Ich hatte somit 17 Monate Elternzeit.  Jetzt mache ich nochmal Elternzeit für ihn vom 15. August bis 14. Oktober. Der Antrag ist auch schon bestätigt. Falls finanziell möglich, hatte ich überlegt auch diese ...

Liebe Frau Bader, in 4 Wochen endet nach insgesamt 5 Jahren meine Elternzeit (erster Sohn wurde 09/2019 geboren und eine Tochter 08/2021). Ich möchte und kann erst frühestens ab November wieder arbeiten, welche Möglichkeiten habe ich rechtlich, denn meine Elternzeit endet ja schon Ende August. Habe ich einen Urlaubsanspruch in meiner Elternzeit ...

Guten Tag, wir haben 3 Fragen. Zu uns, Basiselterngeld 1 Jahr und unser Sohn ist 9 Monate alt. Vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit beschäftigt. Nun läuft die Elternzeit im Dezember aus und wir überlegen, die Elternzeit zu verlängern. Zudem haben wir den Wunsch ein weiteres Kind zu bekommen und da ist uns wichtig, dass der Altersuntersch ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...

Sehr geehrte Frau Bader, gerne würde ich meine Elternzeit verlängern. Bisher beantragt ist die Elternzeit bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Ich möchte meinen AG gerne so früh wie möglich über mangelnde Betreuungsmöglichkeiten informieren und um ein Jahr also bis 2026 verlängern. Ist das Zustimmungspflichtig beim 2. Antrag und muss m ...